V24 Direkt-Kiosk: Direkter Download und unentgeltlicher Zugang zu öffentlichen Vergaben
Das Verfahren ist bereits abgelaufen. Es können keine Vergabeunterlagen mehr angefordert werden.

BA.355.941 - JCP 2024.02 Einrichtung und laufende Bereitstellung eines Stellensuchportals



Sie haben die Vergabeunterlagen bereits bestellt:

Amtlicher Bekanntmachungstext

JCP 2024.02 Einrichtung und laufende Bereitstellung eines Stellensuchportals

Vertragspartei und Dienstleister

Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: 08231000-A8587-36
Internet-Adresse (URL): https://www.pforzheim.de
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Postleitzahl / Ort: 75175 Pforzheim
NUTS-3-Code: DE129
Land: Deutschland
Kontaktstelle: Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de
Telefon: +49 7231390
Fax: +49 7231392846
Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Profil des Erwerbers (URL): https://www.Vergabe24.de  

Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein  

Verfahren

   

Richtlinie 2014/24/EU  

Interne Kennung: JCP 2024.02
Titel: Einrichtung und laufende Bereitstellung eines Stellensuchportals
Beschreibung: Einrichtung und laufende Bereitstellung eines Stellensuchportals
Art des Auftrags: Dienstleistungen  

   

   

CPV-Code Hauptteil: 72000000-5  

   


NUTS-3-Code: DE129
Land: Deutschland
Weiterer Ort der Leistungserbringung
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
NUTS-3-Code: DE12B
Land: Deutschland  

   


Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren (Konkurs nach nationalem Recht)
Beschreibung: Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Ausschluss von Angeboten (sehe §§ 123 und 124 GWB)

 

   

Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb  

Zusätzliche Informationen: - Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich
verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu
veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und
uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu
stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten
elektronisch zu führen.
Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV
ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.
Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die
Vergabeplattform http://www.vergabe24.de des Staatsanzeigers
Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für
Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt
Pforzheim teilnehmen wollen?
• Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL
oder das Kiosk-System
• Download der Software "Bietercockpit" für die
Angebotserstellung
• Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch
• automatische Benachrichtigung bei Änderungen der
Vergabeunterlagen
• verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt
Pforzheim
• verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe
• Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den
Staatsanzeiger Baden-Württemberg
• Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf
der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei
zur Verfügung gestellt.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die
elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des
Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen
stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden
Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein
postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform
erfolgt nicht.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens sind bis zum 12.03.2024
ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform
Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die
ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose)
Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der
vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht
ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf,
dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist
beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des
Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle
ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische
Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-
Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen
haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der
Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.  

Beschaffungsinformationen (allgemein)

   

   

Es wird eine elektronische Auktion verwendet: Nein  

Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung: Entfällt
 

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Entfällt
 

   

   

Eignung zur Berufsausübung: — Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieteransässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregistereingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Bewerbung mit dem Angebot wiedergibt.
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
Nachweise oder Bescheinigungen in einer anderen als der deutschen Sprache sind in einer beglaubigtenÜbersetzung vorzulegen.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und § 124 GWB
Der Auftragnehmer hat die Anzahl der Vollzeitäquivalente im Unternehmen insgesamt und dass mindestens zwei Vollzeitäquivalente in der Kundenbetreuung tätig sind, nachzuweisen.
Die IT-Leitung für das ausgeschriebene Projekt weist drei Jahre Berufserfahrung im betreffenden Bereich (Jobportale, Vermittlungsplattformen für öffentliche Auftraggeber etc.) und Studium mit IT-Hintergrund auf.
- Qualifikation der IT-Leitung mit mindestens einem abgeschlossenen Hochschulstudium im IT-Bereich sowie Berufserfahrung im betreffenden Bereich von mindestens drei Jahren (Wertung im Teilnahmewettbewerb 20 %)

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich der Einrichtung und Bereitstellung eines Stellensuchportals für kommunale Jobcenter der letzten drei Geschäftsjahre in Höhe von 700.000 Euro (Wertung im Teilnahmewettbewerb 30%).
- Unternehmensgröße und -struktur. Mindestens zwei Vollzeitäquivalente der kundenbetreuenden Beschäftigten. Mindestens drei Referenzen anderer Jobcenter, bei denen der Vertrag innerhalb der letzten drei Jahre geschlossen wurde und aktuell gültig ist (Wertung im Teilnahmenwettbewerb 50%).

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Die im nächsten Schritt anzubietende IT-Lösung muss in der unter der Anlage "IUK Standardanforderungen" dargestellten Systeminfrastruktur des Auftraggebers implementierbar sein.
Dem Teilnahmewettbewerb zur Kenntnis beigefügt ist der vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllende IUK Fragebogen (Anlage "Technische Daten").
Das Stellensuchportal muss als SaaS-Lösung bereitgestellt werden. Eine Verbindung zwischen einem extern gehosteten System (SaaS) und der internen Exchange- und AD-Server-Umgebung muss nicht freigeschaltet werden. Eine Verbindung zu den genannten Systemen erfolgt nur über die Client-Systeme.
Das Stellensuchportal ist in einer voll funktionsfähigen App für Android und iOS nutzbar.
Die gesamte Anwendung inklusive aller Bedienelemente in den Bewerberkonten muss in mindestens 12 der Zielgruppe der SGB II Leistungsbeziehenden entsprechenden Sprachen, von Muttersprachlern übersetzt, verfügbar sein.
 

Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja  

Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Ja  

Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen der Prüfung und Wertung der eingegangenen Teilnahmenanträge kann es zu Nachforderungen kommen  

Reservierte Teilnahme
Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein

Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein  

Nebenangebote sind zulässig: Nein  

   

Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja  

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Ja  

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich  

Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein  

   

   

   

Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 11.04.2024
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 21.03.2024 10:00 Uhr  

   

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU  

   

-ENTFÄLLT-  

Elektronische Einreichung: Ja
Adresse für die Einreichung (URL): https://www.vergabe24.de  

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18dc0491306-13edf74e3f2b631a
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU  

   

oben genannte Kontaktstelle  

   

Informationen über die Überprüfungsfristen: In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3
GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut
aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn
der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt
worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein,
wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
zulässig ist.  

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: T:07219268730
Internet-Adresse (URL): https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl / Ort: 76137 Karlsruhe
NUTS-3-Code: DE129
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730  

Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim, Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: T:07231390
Internet-Adresse: (URL) https://www.vergabe24.de
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl / Ort: 75175 Pforzheim
NUTS-3-Code: DE129
Land: Deutschland
E-Mail: Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de
Telefon: +49 7231 39-0  

   

Beschaffungsinformationen (speziell)

   

Beschreibung: Eirichtung und laufende Bereitstellung eines Stellensuchportals für die Dauer von 48 Monaten ab Bereitstellung mit der Möglichkeit einer Optionsziehung um weitere 24 Monate  

Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein  

Art der strategischen Beschaffung:  

Laufzeit in Monaten: 48

 

Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Option: Verlängerungsmöglichkeit um 24 Monate  

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja  

Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein  

Zusätzliche Informationen: Im Rahmem der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge werden maximal 5 Teilnehmende zu einer Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten mehr als 5 geeignete Teilnahmeanträge vorliegen und Gleichstand in der Wertung bestehen, entscheidet das Los.  

   

   

Elektronischer Katalog: Nein  

Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/33/EG (Richtlinie über saubere Fahrzeuge – CVD): Nein