Der Gesetzgeber gibt Unternehmen die Möglichkeit, Verfehlungen durch Selbstreinigung wieder gutzumachen. Unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich?
Ein Ausschluss aus dem Vergabeverfahren aus formalen Gründen macht die Arbeit von Wochen zunichte. Der Beitrag verrät Ihnen, wie Sie das Risiko eines Formfehlers spürbar verringern