Geldwäsche und Subventionsbetrug - Das sind zwei der Gründe, warum Bieter zwingend von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden müssen. Gibt es die Möglichkeit, das zu verhindern?
Ist das Angebot einmal abgegeben, steht und fällt alles mit der Angebotswertung. Welches ist das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis? Wie Angebote bewertet werden.
Mit Angebotsabgabe bzw. auf Nachforderung müssen alle geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorgelegt werden, ansonsten droht der Ausschluss.
Erfüllt ein Bieter einen fakultativen Ausschlussgrund, kann er vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Entscheidend ist das Ermessen des Auftraggebers.
Bieten Unternehmen zu günstig an, müssen sie dem Auftraggeber beweisen, dass das Angebot nicht gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften verstößt.