Kein Verstoß gegen das Vergaberecht: Trotz des Grundsatzes der Produktneutralität darf die BIM-Methode bei Ausschreibungen von Planungsleistungen verlangt werden.
Die Leistungsbeschreibung ist das wichtigste Element der Vergabeunterlagen. Sie wird deshalb auch gerne als das „Herzstück“ der Vergabeunterlagen bezeichnet.