Mit guter Vorbereitung öffentliche Aufträge gewinnen
- Ausschreibungen finden
- Das richtige strategische Vorgehen bei der Angebotsabgabe
- Praxistipps zur Angebotserstellung
Ein Projektant ist ein Unternehmen, das schon vor der Ausschreibung an dem Projekt beteiligt war – etwa, indem er den Auftraggeber berät oder Vorarbeiten leistet. Um eine Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden, müssen für die Teilnahme des Projektanten an einer Ausschreibung einige Bedingungen erfüllt sein, die der Auftraggeber sicherstellt. Welche das sind, erfahren Sie in diesem Artikel.
„Projektantenproblematik“ betrifft im Oberschwellen- und Unterschwellenbereich den Fall, dass ein Unternehmen, das bei der Vorbereitung der Ausschreibung mitgewirkt hat und später selbst mitbietet, möglicherweise über einen Wissensvorsprung verfügt beziehungsweise die Auftragsbedingungen in seinem Sinne beeinflusst hat. Die Mitwirkung eines solchen Projektanten ist grundsätzlich eine Gefährdung des Wettbewerbsgrundsatzes, die der Auftraggeber ausgleichen muss.
Ein Projektant oder laut Gesetz ein „vorbefasstes Unternehmen“ ist ein Unternehmen oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen, das den Auftraggeber beraten hat oder auf andere Art und Weise an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens beteiligt war. Das gilt beispielsweise für einen bautechnischen Fachplaner, der für den Auftraggeber die Leistungsbeschreibung erstellt und sich auch selbst am Vergabeverfahren beteiligen möchte. Der Fachplaner könnte exklusive Informationen über das Bauvorhaben bezüglich Baumaterialien oder besonderen Umweltbedingungen des Bauplatzes erlangt –beziehungsweise die Leistungsbeschreibung speziell auf die Fähigkeiten seines Unternehmens ausgerichtet haben. Es besteht eine Interessenskollision.
Mehr Informationen zum Thema
Interessenkollision
Ausschluss eines Bieters
Chancengleichheit
Mit guter Vorbereitung öffentliche Aufträge gewinnen
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Der Projektant kann sich an der Ausschreibung beteiligen, wenn der Auftraggeber durch angemessene Maßnahmen sicherstellen kann, dass der Wettbewerb durch seine Teilnahme nicht verzerrt wird. Solche Maßnahmen betreffen insbesondere:
Ein Unternehmen kann an der Vorbereitung eines Vergabeverfahrens als Projektant mitwirken und sich später auch daran beteiligen. Entscheidend ist dafür aber gegebenenfalls, welche Vorteile der Projektant für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren erlangt hat – und ob der Auftraggeber diese gegenüber anderen Bietern ausgleichen und Chancengleichheit herstellen kann.
Relevante Vergabeordnungen: