VOB - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) enthält Regelungen für das Vergabeverfahren bei Bauleistungen sowie für die anschließende Auftragsausführung. Die VOB findet sowohl oberhalb (VOB/A Abschnitt 2) als auch unterhalb der Schwellenwerte (VOB/A Abschnitt 1) Anwendung und ist in drei Teile gegliedert: VOB/A, VOB/B und VOB/C.
VOB/A – Teil A der VOB ist in drei Abschnitte gegliedert:
Abschnitt 1: Nationales Vergaberecht
Abschnitt 2: Regeln über die Vergabe von Bauleistungen im Oberschwellenbereich
Abschnitt 3: Vorschriften über die Vergabe von verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Bauleistungen
VOB/B – Teil B der VOB enthält allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung der Leistung (besonderes Werkvertragsrecht)
Zur aktuellen VOB/A und VOB/B gelangen Sie in unserer Rubrik Vergaberecht.
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte