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Vergaberecht, Vergabelexikon

VOB - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) enthält Regelungen für das Vergabeverfahren bei Bauleistungen sowie für die anschließende Auftragsausführung. Die VOB findet sowohl oberhalb (VOB/A Abschnitt 2) als auch unterhalb der Schwellenwerte (VOB/A Abschnitt 1) Anwendung und ist in drei Teile gegliedert: VOB/A, VOB/B und VOB/C.

Teil A enthält Regeln für die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber, die sogenannten vergaberechtlichen Bestimmungen.

Teil B ist ein Regelwerk für den zustandekommenden Bauvertrag z.B. die zugrundeliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen und Teil C regelt die allgemeinen gewerkspezifischen und technischen Vertragsbedingungen.

Zur aktuellen VOB/A und VOB/B gelangen Sie in unserer Rubrik Vergaberecht.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Glossar
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