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Öffentliche Ausschreibung

Wann Vergabeverfahren notwendig sind, bestimmen die Gesetze und Verordnungen der EU, des Bundes und der Länder. Sie entscheiden auch über die Verfahrensart, ob also eine EU-weite Vergabe, eine öffentliche Ausschreibung, eine beschränkte Ausschreibung oder freihändige Vergabe stattfindet.

Öffentlich Ausschreiben kann so einfach sein: Für die Veröffentlichung auf Vergabe24 stehen Ihnen verschiedene Möglichkeite offen. Unser breites Angebot an Vergabesoftware für Vergabestellen jeder Größe und Art erleichtert Ihnen in jeder Phase der Vergabe den Arbeitsalltag. Sie sind noch auf der Suche nach der richtigen Software, möchten aber schon heute eine Bekanntmachung veröffentlichen? Kein Problem. Wenden Sie sich einfach an Ihren regionalen Vergabe24-Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert.

Wir veröffentlichen Ihre Ausschreibungen

Vergabe24 ist das Vergabeportal für Deutschland. Wir garantieren Veröffentlichungen mit besonderer Reichweite: Parallel zum Vergabeportal veröffentlichen wir Ihre Ausschreibungen auch in den Ausschreibungsblättern unserer regionalen Vergabe24-Partner.

Unsere Ausschreibungsblätter

  • Ausschreibungsblatt Brandenburg/Berlin
  • Ausschreibungsblatt für Sachsen
  • Ausschreibungsblatt für Sachsen-Anhalt
  • Bayerische Staatszeitung
  • B_I ausschreibungsblatt
  • Deutsches Ausschreibungsblatt
  • Staatsanzeiger Baden-Württemberg
  • Staatsanzeiger für das Land Hessen
  • Thüringer Staatsanzeiger

Auf Wunsch leiten wir Ihre Ausschreibungen auch an die Vergabeplattform des Bundes sowie an andere gesetzlich vorgeschriebene bzw. von Ihnen ausgewählte Vergabeplattformen weiter. Wir veröffentlichen auch oberhalb der EU-Schwellenwerte und übermitteln Ihre Ausschreibungen an das EU-Amtsblatt TED. Die optional nutzbare Vergabe24 Vergabesoftware besitzt zudem die OJS eSender-Zertifizierung.

Wichtige Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten:

  • Wie können Ausschreibungen veröffentlicht werden?
  • Welche Gebühren fallen für die Veröffentlichung an?
  • Wann ist Veröffentlichungstermin bzw. Anzeigenschluss?

Hierfür existieren regional unterschiedliche Regelungen. Bitte wenden Sie sich für detaillierte Informationen an Ihren Ansprechpartner vor Ort.