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Vergaberecht, Vergabelexikon

Vergabeverfahren

Öffentliche Auftraggeber sind bei Beschaffungen nicht frei in ihrer Verfahrensweise, sondern müssen in der Regel Vorgaben des nationalen und europäischen Vergaberechts beachten und in der Regel ein förmliches Vergabeverfahren durchführen. Dabei handelt es sich um ein strukturiertes Verfahren mit dem Ziel, die Leistung von dem Unternehmen zu beziehen, der das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.  Da das Vergaberecht nur den äußeren Rahmen absteckt, verbleiben dem Auftraggeber hier – je nach Umständen des Einzelfalls – verschiedene Spielräume der Verfahrensgestaltung.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Lesen Sie mehr zum Ablauf einer öffentlichen Ausschreibung im Vergabe24-Blog.

Glossar
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