Vergaberecht
Die öffentliche Hand kauft im Jahr für mehrere hundert Milliarden Euro ein. Damit stellen öffentliche Aufträge einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor in Deutschland dar. Für einen marktgerechten Wettbewerb, transparente Verfahren und die Chancengleichheit der beteiligten Unternehmen bedarf es gesetzlicher Regelungen.
Diese Gesetze, Vorschriften und Richtlinien werden unter dem Oberbegriff Vergaberecht zusammengefasst. Auftraggeber müssen diese unbedingt beachten, wenn sie Waren, Dienstleistungen sowie Bauleistungen einkaufen, um damit ihre öffentlichen Aufgaben zu erfüllen. Zudem enthält das Vergaberecht für Unternehmen Regeln, die sie bei der Teilnahme an Vergabeverfahren der öffentlichen Hand beachten müssen. Gleichzeitig bietet es ihnen aber auch Rechtsschutz, wenn es zu Regelverletzungen bei Vergabeverfahren kommt.
In dieser Rubrik erhalten Sie einen Überblick sowie Zugang zu den aktuell geltenden Gesetzen und Vorschriften. Als Orientierung und Information stellen wir Ihnen zudem relevante Urteilsbesprechungen sowie ein umfangreiches Lexikon als Nachschlagewerk zur Verfügung.
Für die Auftragssuche
0345 12260131
Wie vermeidet man den Vergabeausschluss durch fehlerhafte Zertifikate? Erfahren Sie, worauf es bei der Einreichung von Eignungsnachweisen und Zertifikaten in öffentlichen Vergabeverfahren ankommt.
Fax-Rügen: So sichern Sie Ihren Erfolg im Vergabeverfahren. Erfahren Sie, warum Unterschriften und Zeitpunkte entscheidend sind. Frühzeitig handeln!
BayObLG kippt unfaire Eignungskriterien bei Museumsprojekt – Entdecken Sie, wie das Urteil zugunsten der Bieter fiel und was das für zukünftige Ausschreibungen bedeutet.
Weitere UrteileProjektant, CPV-Code, ungewöhnliches Wagnis oder Ausschreibungsreife: Das Vergaberecht enthält zahlreiche Fachbegriffe, die auf den ersten Blick nicht selbsterklärend sind.
Vergabe24 macht es Ihnen daher einfach. In unserem umfangreichen Lexikon haben wir alle wichtigen Begriffe für Sie gesammelt und leicht sowie einfach verständlich erklärt. Mehr als 200 Fachbegriffe stehen ihnen zur Verfügung, die wir fortlaufende um weitere ergänzen. So bleibt keine Frage offen. Schlagen Sie gleich nach und werden Sie so zum Experten. Und sollte Ihnen doch ein Begriff fehlen, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.
Zum LexikonDeutschland ist ein Bundesstaat. Durch das Prinzip des Föderalismus verfügen die einzelnen Bundesländer und Stadtstaaten über eine gewisse Eigenständigkeit und können eigene Gesetze beschließen, die nur innerhalb ihrer Landesgrenzen gelten.
Dazu gehört auch das öffentliche Auftragswesen. Aus diesem Grund gelten neben verschiedenen Verordnungen des Bundes auch entsprechende Landesvergabegesetze und –vorschriften. Für Unternehmen ein wahrer Dschungel an Regelungen, die sie bei der Teilnahme an Ausschreibungen der öffentlichen Hand beachten müssen. Damit Sie den Überblick behalten, stellen wir Ihnen die wesentlichen Gesetze und Verordnungen übersichtlich auf einer eigenen Seite zur Verfügung.
Mehr erfahren