Gesetze und Verordnungen
EU-Verordnungen, Bundesgesetze und Landesgesetze
- VOB/A 2016 Abschnitte 2 und 3 in nichtamtlicher Fassung
- VOB/A 2019 Abschnitt 1 in nichtamtlicher Fassung
- VOB/A 2019 Abschnitte 1-3 in amtlicher Fassung
- Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB)
- Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB)
- Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Lieferungen und Leistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA L-StB)
- Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA F-StB)
Die Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF) regelte bis zum 18. April 2016 das Vergabeverfahren für freiberufliche Leistungen wie die der Architekten, Ingenieure und Rechtsanwälte. Sie galt nur oberhalb der EU-Schwellenwerte und entfiel ersatzlos mit der Vergaberechtsreform 2016.
Vergaberecht Baden-Württemberg: Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte richten sich, egal ob Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsbereich, in Baden-Württemberg nach folgenden rechtlichen Vorgaben:
- VOB/A
- VOL/A
- Landestariftreue und Mindestlohngesetz (LTMG)
- Gesetz zur Mittelstandsförderung
- Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VwV Beschaffung)
- Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV)
Mit dem Inkrafttreten der Neufassung der VwV Beschaffung zum 1. Oktober 2018 wurde die Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für die Behörden und Betriebe des Landes eingeführt. Die zum 1. April 2019 in Kraft getretene VergabeVwV empfiehlt die Anwendung der UVgO auch für die Kommunen in Baden-Württemberg.
Vergaberecht Bayern: Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte richten sich, egal ob Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsbereich, in Bayern nach folgenden rechtlichen Vorgaben:
- Korruptionsbekämpfungsrichtlinie (KorruR)
- Mittelstandsförderungsgesetz (MfG)
- Vergabe von Bauaufträgen (Handbücher, Arbeitshilfen, etc.)
- Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen
- Vergabe von Aufträgen für freiberufliche Dienstleistungen
- Vergabe im kommunalen Bereich
- Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA)
Vergaberecht Berlin: Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte richten sich, egal ob Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsbereich, in Berlin nach folgenden rechtlichen Vorgaben:
Vergaberecht Brandenburg: Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte richten sich, egal ob Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsbereich, in Brandenburg nach folgenden rechtlichen Vorgaben:
Vergaberecht Bremen: Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte richten sich, egal ob Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsbereich, in Bremen nach folgenden rechtlichen Vorgaben:
Vergaberecht Hamburg: Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte richten sich, egal ob Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsbereich, in Hamburg nach folgenden rechtlichen Vorgaben:
- Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG)
- Hamburgische Vergaberichtlinie (HmbVgRL)
- Beschaffungsordnung der Freien Hansestadt Hamburg
- Leitfaden für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen (außer Bauleistungen)
- Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung FHH
- Hamburgische Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen
- Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen (ZVB)
Vergaberecht Hessen: Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte richten sich, egal ob Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsbereich, in Hessen nach folgenden rechtlichen Vorgaben:
Vergaberecht Mecklenburg-Vorpommern: Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte richten sich, egal ob Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsbereich, in Mecklenburg-Vorpommern nach folgenden rechtlichen Vorgaben:
Vergaberecht Niedersachsen: Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte richten sich, egal ob Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsbereich, in Niedersachsen nach folgenden rechtlichen Vorgaben:
Vergaberecht Rheinland-Pfalz: Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte richten sich, egal ob Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsbereich, in Rheinland-Pfalz nach folgenden rechtlichen Vorgaben:
Vergaberecht Saarland: Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte richten sich, egal ob Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsbereich, im Saarland nach folgenden rechtlichen Vorgaben:
Vergaberecht Sachsen: Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte richten sich, egal ob Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsbereich, in Sachsen nach folgenden rechtlichen Vorgaben:
Vergaberecht Sachsen-Anhalt: Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte richten sich, egal ob Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsbereich, in Sachsen-Anhalt nach folgenden rechtlichen Vorgaben:
Vergaberecht Schleswig-Holstein: Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte richten sich, egal ob Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsbereich, in Schleswig-Holstein nach folgenden rechtlichen Vorgaben:
Vergaberecht Thüringen: Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte richten sich, egal ob Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsbereich, in Thüringen nach folgenden rechtlichen Vorgaben: