Der Bund ist bei einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln zur Maskenbeschaffung am Beginn der Corona-Pandemie anderer Rechtsauffassung als einer der Maskenlieferanten und will den Streit nun letztinstanzlich vom Bundesgerichtshof klären lassen. Das Verfahren (AZ VIII ZR 152/24) ist am 13. August beim Bundesgerichtshof eingegangen. Die Richter werden sich in den kommenden Monaten damit beschäftigen.
Die Bundesregierung war vom OLG Köln zur Zahlung von rund 86 Millionen Euro plus Zinsen verpflichtet worden (6 U 101/23). Damit ging das Urteil zugunsten des Klägers aus – anders als zuvor vor dem Bonner Landgericht, das in erster Instanz keine Zahlungspflicht gesehen hatte.
Das Bundesgesundheitsministerium hatte im Frühjahr 2020, als die Corona-Pandemie ihren Anfang nahm, zur schnellen Maskenbeschaffung ein Open-House-Verfahren gewählt. Jeder Bieter, der mitmachte, bekam auch den Zuschlag. Allerdings beteiligten sich viel mehr Firmen als gedacht, und so verweigerte das Ministerium vielen die Annahme der Ware. Im Fall der Handelsfirma ILTS war das nach dem Kölner Urteil nicht rechtmäßig. Die Richter ließen keine Revision zu. Die Regierung konnte aber Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einlegen.
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