Niedersachsen plant eine umfassende Reform bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass Unternehmen künftig Bau- und Dienstleistungsaufträge ab 20.000 Euro nur erhalten, wenn sie nach Tarif bezahlen. Gleichzeitig sollen Vergabeverfahren beschleunigt werden: Durch eine Änderung der Wertgrenzenverordnung sind Direktvergaben bis zu 100.000 Euro geplant.
Tariftreue als Standortfaktor
Das federführende niedersächsische Wirtschaftsministerium hat Änderungen im Tariftreue- und Vergabegesetz auf den Weg gebracht. Ziel ist es, gute Arbeitsbedingungen als wichtigen Standortfaktor zu sichern.
Die zentrale Regelung: Unternehmen, die Aufträge im Land umsetzen wollen, müssen ihre Beschäftigten künftig nach Tarif bezahlen. Diese Pflicht greift bei Bau- und Dienstleistungsaufträgen ab einem Schwellenwert von 20.000 Euro.
Bürokratieabbau: Schnellere Vergabe für Kommunen
Neben fairen Löhnen fokussiert sich der Entwurf auf den Abbau von Bürokratie. Laut dem SPD-Politiker Grant Hendrik Tonne sollen Gelder, insbesondere in den Kommunen, “schneller und einfacher in Umsetzung kommen”.
Geplant sind folgende Erleichterungen:
- Höhere Wertgrenzen: Die Landesregierung will die Wertgrenzenverordnung anpassen. Öffentliche Aufträge könnten dann bis zu einem Wert von 100.000 Euro direkt vergeben werden.
- Reduzierte Nachweispflichten: Angaben, die bereits an anderer Stelle behördlich geprüft wurden, müssen im Vergabeverfahren künftig nicht mehr erneut nachgewiesen werden.
Kontrolle durch neue Servicestelle
Um die Einhaltung der neuen Bestimmungen zur Tariftreue sicherzustellen, ist die Einrichtung einer eigenen Servicestelle beim niedersächsischen Arbeitsministerium vorgesehen. Diese übernimmt die spätere Überprüfung der Unternehmen.
3. FAQ
Ab wann gilt die Tariftreuepflicht in Niedersachsen? Nach dem neuen Gesetzentwurf greift die Tariftreuepflicht für öffentliche Bau- und Dienstleistungsaufträge des Landes ab einem Auftragswert von 20.000 Euro.
Bis zu welchem Betrag sind in Niedersachsen Direktvergaben geplant? Durch eine geplante Anpassung der Wertgrenzenverordnung sollen öffentliche Aufträge künftig bis zu einem Betrag von 100.000 Euro direkt vergeben werden können.
Wer kontrolliert die Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen in Niedersachsen? Die Kontrolle der Tarifbestimmungen wird künftig von einer speziell eingerichteten Servicestelle beim niedersächsischen Arbeitsministerium durchgeführt.
Quellen:

