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Dieser Beitrag stellt vermeidbare Bieterfehler aus 2025 dar, die nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zum rechtmäßigen Angebotsausschluss führten.
Weitere Teile der EU-Verordnung 2024/3110 sind im Januar in Kraft getreten. In dem Dokument geht es um Mindestanforderungen für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft bei Bauprodukten.
Die EU macht strenge Vorgaben für die Beschaffung von KI, hilft aber auch mit Musterdokumenten, damit öffentliche Vergabestellen die Anforderungen direkt in ihre Ausschreibungen integrieren können.
Zu niedriger Zeitansatz kann ein Angebot kippen: Die VK Bund bestätigt den Ausschluss nach § 60 Abs. 3 VgV, wenn die Preisaufklärung nicht plausibel gelingt.
Angesichts der neuen Weltlage will die Regierung die Beschaffungsprozesse bei der Bundeswehr beschleunigen. Ein entsprechendes Gesetz ist im Januar im Bundestag verabschiedet worden.
In Sachsen-Anhalt gilt seit November 2025 eine Wertgrenze von 100.000 Euro für Direktaufträge. Wie Vergabestellen damit korrekt umgehen, erläutert das Wirtschaftsministerium in einem Rundschreiben.
Die Wertgrenze von 15.000 Euro für Direktaufträge bei Liefer- und Dienstleistungen im Bund gilt vorerst weiter, weil „Abweichende Vorschriften“, die eigentlich befristet waren, verlängert wurden.
Weniger Bürokratie für Unternehmen, mehr Spielraum für öffentliche Auftraggeber und faire Löhne – das sind die Ziele, die das neue hessische Vergabegesetz erfüllen soll. Ein Entwurf liegt jetzt vor.
Die IG Metall hat sich in den Vergabepoker um einen 15-Milliarden-Euro-Auftrag bei der Berliner S-Bahn eingeschaltet. Sie will den eigentlich unterlegenen Bieter Alstom mit einbinden.
30.04.2026 | Im Webinar „Aktuelles, Überraschendes und Unerwartetes aus der Rechtsprechung“ werden aktuelle Urteile vorgestellt und praxisrelevant für Bieter erläutert.
Auch Zuschlagskriterien können eine verdeckte Produktspezifikation begründen – aber nur, wenn sie praktisch dazu führen, dass andere Bieter den Zuschlag nicht (mehr) erreichen können.
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