Richterhammer auf einem Aktenordner – Symbol für Bürokratieabbau und neue Regelungen im Vergabetransformationsgesetz.
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Kabinett beschließt Reform des Vergaberechts

Mit dem Entwurf verfolgt das Bundeswirtschaftsministerium wichtige Ziele: Abbau von Bürokratie, bessere Beteiligungsmöglichkeiten für Start-ups und den Mittelstand sowie eine praxisnahe Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien. Mehr als 450 Stellungnahmen aus öffentlichen Konsultationen wurden eingearbeitet.

Damit der Aufwand, sich an einer öffentlichen Ausschreibung zu beteiligen, für Bieter geringer wird, sieht die Novelle unter anderem vor, dass Nachweispflichten für Unternehmen deutlich sinken. Ferner sollen Gesamtvergaben erleichtert werden. So könnten besonders Infrastrukturprojekte oder Beschaffungen im Verteidigungsbereich schneller auf die Spur kommen. Geht es nach dem Entwurf, können kleinere Aufträge künftig auch einfacher als Direktaufträge vergeben werden.

Ob das Vergabetransformationsgesetz noch in geltendes Recht umgesetzt wird, ist fraglich. Es muss, wie auch andere Gesetzesvorhaben der Ampel, noch durch das Parlament. Dort hat Rot-Grün als die verbleibenden Regierungsparteien jedoch keine Mehrheit.

 

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