Oft wünschen sich öffentliche Auftraggeber den Einsatz regionaler Produkte und Dienstleistungen, doch pauschale Vorgaben verstoßen gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung im Vergaberecht. Eine Kurzexpertise des Umweltbundesamtes (UBA) zeigt, wie Regionalität mittelbar und rechtssicher über Umwelt- und Qualitätskriterien in Ausschreibungen integriert werden kann.
Die wichtigsten Erkenntnisse auf einen Blick
- Kein direkter Regionalitätsbonus: Die pauschale Forderung nach „regionaler Herkunft“ oder lokalen Anbietern ist im Vergaberecht unzulässig.Mittelbare Einbindung: Auftraggeber können Regionalität über Umweltkriterien (z. B. CO₂-Bilanz, Müllvermeidung) und Qualitätsmerkmale (z. B. Frische, Warmhaltezeiten) berücksichtigen.
- Fokus auf Zuschlagskriterien: Während Eignungskriterien kaum Spielraum bieten, lassen sich regionale Aspekte wirksam in der Leistungsbeschreibung und bei den Zuschlagskriterien verankern.
- Vielseitige Produktgruppen: Neben der Lebensmittelbeschaffung lässt sich der Ansatz auch auf Holz, Regionalstrom oder Dienstleistungen übertragen.
Wo der Einsatz regionaler Kriterien rechtssicher gelingt
Da der direkte Ausschluss überregionaler Anbieter europarechtlich unzulässig ist, müssen Auftraggeber sachliche und funktionsbezogene Kriterien wählen:
- Leistungsbeschreibung (z. B. bei Lebensmitteln):
- Berücksichtigung der CO₂-Bilanz beim Transport.
- Maximale Warmhaltezeiten zubereiteter Speisen und garantierte Frische.
- Anforderungen an Versorgungssicherheit, Lieferketten und Bildungsaspekte.
- Zuschlagskriterien:
- Einbindung umweltbezogener Aspekte wie Energieverbrauch bei Transport/Produktion oder Abfallvermeidung (z. B. Verzicht auf Mehrweg-Verpackungstransporte über weite Distanzen).
- Von der Rechtsprechung anerkannte Kriterien nutzen, die indirekt regionalen Anbietern einen Qualitätsvorteil verschaffen.
Einschränkungen bei Eignungskriterien
Beim Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignungskriterien) der Bieter lässt das Vergaberecht kaum Spielraum für regionale Einschränkungen. Der Hebel liegt daher primär in der Auftragsausführung und Qualitätsbewertung, nicht in den Anforderungen an das Unternehmen selbst.
FAQ
Darf eine Gemeinde in der Ausschreibung Produkte aus der Region fordern?
Nein, eine pauschale Forderung nach regionaler Herkunft oder die Bevorzugung lokaler Unternehmen ist vergaberechtlich unzulässig, da sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot verstößt.
Wie lässt sich Regionalität indirekt in Vergabeverfahren berücksichtigen?
Regionalität kann mittelbar über sachliche Umwelt- und Qualitätskriterien eingebunden werden, etwa durch Vorgaben zur CO₂-Emissionsbilanz auf Transportwegen, Frischeanforderungen oder Müllvermeidung.
In welchem Teil der Vergabeunterlagen sollte der Regionalbezug verankert werden?
Am wirksamsten ist die Einbindung in der Leistungsbeschreibung sowie bei den Zuschlagskriterien. Bei den Eignungskriterien der Bieter ist ein Regionalbezug rechtlich kaum umsetzbar.
Für welche Produktgruppen eignet sich das UBA-Modell?
Das Modell eignet sich besonders für die Lebensmittelversorgung (Kitas, Schulen, Kantinen), lässt sich aber auch auf die Beschaffung von Holz, Regionalstrom oder spezifische Dienstleistungen anwenden.
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