Der Digitalverband Bitkom hat eine offizielle Stellungnahme zum Entwurf der neuen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) abgegeben. Während der Verband geplante Entlastungen wie die Anhebung der Wertgrenzen, die Ausweitung von Eigenerklärungen und Ansätze des Once-Only-Prinzips als innovationsfördernd lobt, sieht er die Erleichterungen für sogenannte Inhouse-Vergaben äußerst kritisch, da diese den freien Wettbewerb schwächen. Zudem pocht der Bitkom auf eine stärkere rechtliche Angleichung der länderspezifischen Regelungen.
Kernpunkte der Bitkom-Stellungnahme
- Zustimmung zum Bürokratieabbau: Die geplanten Maßnahmen für schnellere und einfachere Vergabeverfahren stoßen auf große Zustimmung. Höhere Wertgrenzen, mehr Eigenerklärungen und die teilweise Umsetzung des Once-Only-Prinzips bei der Nachweispflicht entlasten laut Bitkom sowohl Unternehmen als auch Vergabestellen spürbar.
- Kritik an Inhouse-Konstrukten: Die Erleichterung der Inhouse-Vergabe – bei der öffentliche Auftraggeber Aufträge direkt an von ihnen kontrollierte Einheiten vergeben können – wird vom Branchenverband abgelehnt, da sie den Wettbewerb für private IT-Anbieter einschränkt.
- Forderung nach Harmonisierung: Die Digitalexperten bemängeln den großen Spielraum für die Bundesländer. Eine tiefgreifende Vereinfachung des Vergaberechts sei erst durch eine konsequente rechtliche Harmonisierung der Länder-UVgOs möglich.
Praxistipp für Bieter und öffentliche Auftraggeber
Regionale Abweichungen beachten: Da die UVgO auf Länderebene in unterschiedlichen Ausprägungen eingeführt wird, müssen Bieter bei länderübergreifenden IT-Ausschreibungen weiterhin genau prüfen, welche spezifischen Wertgrenzen und Nachweispflichten im jeweiligen Bundesland gelten.
Ausblick
Die Positionierung des Bitkom verdeutlicht den Spagat der UVgO-Novelle: Die dringend benötigte Beschleunigung und Entlastung im Unterschwellenbereich wird begrüßt, entfaltet ihre volle Wirkung jedoch erst, wenn Sonderwege der Länder und wettbewerbsverzerrende Direktvergaben konsequent minimiert werden.
FAQ
Was lobt der Bitkom am neuen UVgO-Entwurf?
Der Digitalverband befürwortet die höheren Wertgrenzen, die Ausweitung von Eigenerklärungen sowie die Umsetzung des Once-Only-Prinzips, da dies Unternehmen und Vergabestellen entlastet und Innovationen fördert.
Warum kritisiert der Bitkom die Erleichterung von Inhouse-Vergaben?
Der Verband befürchtet, dass die direktere Vergabe von Aufträgen an behördeneigene Einheiten den freien Wettbewerb schwächt und private Anbieter benachteiligt.
Welche Forderung richtet der Bitkom an die Bundesländer?
Der Bitkom fordert eine stärkere rechtliche Harmonisierung der Vergaberegeln. Der aktuelle Entwurf lasse den Ländern zu viel Spielraum, was einer tiefgreifenden Vereinfachung im Weg stehe.
Quellen:


