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Vergaberecht, Vergabelexikon

Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

Der Zuschlag darf nur an Unternehmen erteilt werden, die die erforderliche Eignung im Hinblick auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit sowie Gesetzestreue und Zuverlässigkeit gewährleisten. Zum Nachweis der Eignung müssen öffentliche Auftraggeber bei europaweiten Vergabeverfahren die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis der Eignung akzeptieren. Diese muss der Auftraggeber auf Basis eines Standardformulars entsprechend seiner spezifischen Verfahrensbedingungen in den jeweiligen Vergabeverfahren erstellen und den Interessenten mit den Vergabeunterlagen elektronisch zur Verfügung zu stellen.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Mehr zum Thema Eigenerklärung lesen Sie auch in unserem Blog.

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