News

EU stellt Public Procurement Act vor

Mit der offiziellen Veröffentlichung des Entwurfs für den Public Procurement Act (PPA) leitet die Europäische Kommission eine der umfassendsten Reformen des europäischen Vergaberechts ein. Das Kernstück der Initiative ist die Ablösung der bisherigen Richtlinien durch eine einheitliche, in allen Mitgliedstaaten unmittelbar geltende EU-Verordnung. Durch die Straffung auf künftig drei reguläre Vergabeverfahren, einen integrierten digitalen Marktplatz (Einmalerfassung von Daten) und eine geringere Gewichtung des reinen Preises soll die Komplexität drastisch sinken und eine jährliche Einsparung von rund 650 Millionen Euro erzielt werden.

Die Kernaspekte der Reform im Überblick

  • Umstellung von Richtlinie auf Verordnung: Der neue Rechtsrahmen ersetzt die bisherigen drei Vergaberichtlinien durch eine direkt anwendbare Verordnung, wodurch nationale Umsetzungsspielräume weitgehend entfallen und eine stärkere Harmonisierung im Binnenmarkt erreicht wird.
  • Reduzierung der Verfahrensarten: Die Komplexität wird verringert, indem künftig nur noch drei Hauptverfahrensstrukturen vorgesehen sind. Zudem sollen Verhandlungen mit Bewerbern während laufender Verfahren für mehr Flexibilität sorgen.
  • Integrierter digitaler Marktplatz: Ein europaweit vernetztes System kompatibler Vergabeplattformen soll sicherstellen, dass Daten und Nachweise von Unternehmen nur noch einmalig erfasst werden müssen („Once-Only-Prinzip“).
  • Strategische Neuausrichtung (Preis vs. Qualität): Der Preis soll beim Einkauf weniger absolut im Vordergrund stehen. Stattdessen sollen strategische Hebel wie Resilienz, Versorgungssicherheit und europäische Kriterien stärker gewichtet werden, um vermehrt europäische Unternehmen zu unterstützen.

Praxistipp für Bieter und öffentliche Auftraggeber

Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren: Da der Vorschlag nun dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union zur Beratung vorliegt, bleiben die bisherigen Vergabevorschriften bis zum finalen Beschluss und Inkrafttreten uneingeschränkt anwendbar. Unternehmen sollten die Entwicklungen dennoch engmaschig begleiten.

Kurzes Fazit

Der Public Procurement Act verspricht durch Digitalisierung und Verfahrensstraffung einen erheblichen Bürokratieabbau, bringt jedoch durch neue qualitative und strategische Anforderungen auch neue Weichenstellungen für Bieter im europäischen Raum mit sich.

FAQ

Was ist der Public Procurement Act (PPA)? Es handelt sich um einen offiziellen Legislativvorschlag der EU-Kommission vom September 2026, der das europäische Vergaberecht grundlegend modernisieren, vereinheitlichen und von Richtlinien in eine direkte EU-Verordnung überführen soll.

Welche Hauptvorteile bringt die Reform? Neben jährlichen Einsparungen von rund 650 Millionen Euro soll die Reform durch die Reduzierung auf drei Vergabeverfahren, flexiblere Verhandlungsoptionen und einen digitalen Marktplatz für spürbare Entlastung sorgen.

Wie wird das Gesetz verabschiedet? Der vorgelegte Entwurf muss nun im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union erörtert und beschlossen werden.

Quellen:

Europäische Kommission
dpa

Wissen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren

30.09.2026 | News

Bitkom bezieht Stellung zum Entwurf einer neuen UVgO

Der Digitalverband Bitkom hat zum Entwurf der neuen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) Stellung genommen. Er begrüßt vieles, sieht aber insbesondere Inhouse-Konstrukte kritisch.
Mehr erfahren
30.09.2026 | News

EU stellt Public Procurement Act vor

Pläne über das modernisierte Vergaberecht in der EU waren jüngst schon durchgesickert, jetzt hat die Kommission sie offiziell veröffentlicht. Aus mehreren Richtlinien soll eine Verordnung werden.
Mehr erfahren
30.09.2026 | News

Neue Tarifverpflichtungen bei öffentlichen Aufträgen auf Länderebene in Arbeit

Tariftreuepflichten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewinnen zunehmend an Bedeutung. Nach dem Bund sind es jetzt die Länder NRW und Rheinland-Pfalz, die noch mehr gegen Lohndumping tun wollen.
Mehr erfahren
30.09.2026 | News

Best-Bieter-Prinzip gilt jetzt in Brandenburg für Land und Kommunen

Die neue Regierung in Brandenburg macht Ernst mit dem Bürokratieabbau und führt das Best-Bieter-Prinzip ein. Die Pläne waren bereits in der alten Koalition mit dem BSW verfolgt worden.
Mehr erfahren
27.08.2026 | News

EU-Vergabeverordnung: Plant Brüssel die Reform durch Verordnung?

Verordnung statt Richtlinien: Mit dem EU-Public-Procurement-Act plant Brüssel eine grundlegende Reform des Vergaberechts mit starker Lenkungswirkung.
Mehr erfahren
26.08.2026 | News

Nationaler Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen für die EU

Wie in der EU-Mindestlohn-Richtlinie gefordert, hat Deutschland jetzt einen „Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen“ verabschiedet. Er beinhaltet Maßnahmen, die teils schon in Kraft sind.
Mehr erfahren
20.08.2026 | News

Neue Formulare nach Änderung des Berliner Vergabegesetzes

Das novellierte Berliner Vergabegesetz zieht wichtige Formularänderungen nach sich. Erfahren Sie alles zu den neuen Formularen Wirt-214.1, Wirt-214.2 und Co.
Mehr erfahren
20.08.2026 | News

Kritik aus der Wirtschaft an immer höheren Wertgrenzen

Weniger Bürokratie durch höhere Wertgrenzen? Wirtschaftsverbände wie DIHK, BDI und ZDB warnen vor Wettbewerbsverlusten und fehlender Transparenz bei Direktaufträgen.
Mehr erfahren
18.08.2026 | News

Ausschreibungen & Start-ups: Warum Kriterien entscheidend sind

Ob junge, innovative Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen zum Zuge kommen, hängt entscheidend davon ab, wie die Ausschreibung ausgestaltet ist. Das ergab eine neue Untersuchung des ZEW.
Mehr erfahren
17.08.2026 | News

Preisprüfstatistik 2025: Hohe Rechnungskürzungen bei öffentlichen Aufträgen

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind wichtige Grundsätze in öffentlichen Vergabeverfahren. Dennoch kam es bei mehr als 25 Prozent der geprüften Fälle 2025 zu Rechnungskürzungen und Rückforderungen.
Mehr erfahren
Zum Wissensbereich