Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) begrüßt die geplante Neuausrichtung des europäischen Vergaberechts durch den neuen Public Procurement Act (PPA). Während die Stoßrichtung zu mehr Resilienz, Qualität und Vereinfachung positiv bewertet wird, warnt der Verband vor praxisferner Bürokratie und neuen Nachweispflichten für Unternehmen
Ziele des EU Public Procurement Act
Mit dem Entwurf für den neuen Public Procurement Act verfolgt die Europäische Kommission eine strategische Weichenstellung im öffentlichen Einkauf:
- Vereinfachung von Verfahren:
Administrative Hürden sollen reduziert werden, um öffentlichen Auftraggebern und Bietern Zeit und Kosten zu sparen. - Stärkung der europäischen Resilienz:
Die Beschaffung soll gezielt genutzt werden, um strategische Abhängigkeiten abzubauen und die europäische Wirtschaft krisenfester aufzustellen. - Qualität vor Preis:
Öffentliche Aufträge sollen verstärkt nach qualitativen, nachhaltigen und innovationsfördernden Kriterien vergeben werden.
Kritik und Befürchtungen des BDI
Obwohl der BDI die grundlegenden Ziele unterstützt, sieht der Verband im Detail erhebliche Risiken für die Unternehmenspraxis:
- Gefahr von bürokratischem Mehraufwand:
Qualitative Kriterien dürfen nicht zu komplexen Prüfpflichten führen, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) überfordern. - Verhältnismäßigkeit wahren:
Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz benötigen praxistaugliche Regeln statt neuer Hürden bei Bieternachweisen. - Rechtssicherheit gewährleisten:
Damit Kriterien für Nachhaltigkeit und Innovation nicht zu Willkür oder Rechtsunsicherheit führen, müssen sie klar und objektiv messbar definiert sein.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der EU Public Procurement Act?
Der Public Procurement Act (PPA) ist ein Gesetzesentwurf der Europäischen Kommission zur Reform des EU-Vergaberechts. Er soll öffentliche Vergaben vereinfachen, die Resilienz der europäischen Wirtschaft stärken sowie Innovationen und Nachhaltigkeit fördern.
Wie bewertet der BDI den neuen Vergaberechtsentwurf der EU?
Der BDI begrüßt die Grundausrichtung für vereinfachte und resilientere Vergaben. Er warnt jedoch davor, dass neue bürokratische Dokumentations- und Nachweispflichten die gewünschten Entlastungen für Unternehmen wieder aufheben könnten.
Welche Anforderungen stellt die Industrie an qualitative Vergabekriterien?
Damit ein fairer Wettbewerb gewährleistet bleibt, fordert der BDI, dass Kriterien für Nachhaltigkeit, Qualität und Innovation strikt objektiv, transparent und rechtssicher ausgestaltet sein müssen.
Warum fordert der BDI Verhältnismäßigkeit bei Resilienzregeln?
Der Verband befürchtet, dass überspitzte Anforderungen zur europäischen Wertschöpfung und Resilienz zu massivem Mehraufwand bei der Nachweisführung führen. Das könnte insbesondere heimische Anbieter gegenüber der Konkurrenz benachteiligen.
Quellen:


