Bund und Länder arbeiten gemeinsam an einer umfassenden Novelle der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO Reform). Geplant sind unter anderem höhere Wertgrenzen für Direktaufträge bis 50.000 Euro und Verhandlungsvergaben bis 100.000 Euro. Wegfallende Detailfristen, vereinfachte Eigenerklärungen für Bieter sowie die Zukunftsvision eines KI-gestützten „Marktplatz Deutschland“ sollen den Beschaffungsmarkt spürbar entbürokratisieren.
Bund und Länder treiben die Reform der Unterschwellenvergabeordnung gemeinsam voran, um öffentliche Vergabeverfahren deutlich zu beschleunigen. Im Fokus stehen dabei spürbare Freiheiten für öffentliche Auftraggeber und weitreichende Erleichterungen für Unternehmen im Unterschwellenbereich.
Zu den zentralen Entlastungen gehört, dass starre Fristen nicht mehr detailliert vorgeschrieben werden. Zudem sollen Bieter ihre Eignung künftig unkompliziert per einfacher Eigenerklärung nachweisen können.
Höhere Wertgrenzen für mehr Tempo
Als besonders wirksamer Hebel für mehr Schnelligkeit gelten die geplanten Anhebungen der Wertgrenzen. Künftig sollen Direktaufträge bis zu einer Summe von 50.000 Euro zulässig sein.
Darüber hinaus sind Verhandlungsvergaben ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro im Gespräch. Das verkürzt den bürokratischen Vorlauf für eine Ausschreibung massiv.
Digitale Zukunft: Marktplatz Deutschland
Eine umfassende, aber technisch noch im Aufbau befindliche Neuerung ist der sogenannte „Marktplatz Deutschland“. Hierbei handelt es sich um eine vernetzte, KI-gestützte Plattform für alle öffentlichen Vergaben.
Bis zum Jahresende sollen die Bundesländer den aktuellen Entwurf überarbeiten. Ziel ist es, dass das neue Regelwerk ab dem 30. Juni 2027 bundesweit und möglichst ohne länderspezifische Sonderwege angewendet werden kann.
Praxistipp für Unternehmen
Vorbereitung auf die neuen Regeln:
Bereiten Sie standardisierte Eigenerklärungen für Ihre Firmenprofile vor. Da die UVgO Reform künftig auf unkompliziertere Nachweise setzt, können Sie sich so schnell und wettbewerbsfähig an neuen Ausschreibungen beteiligen.
Kurzes Fazit
Die geplante UVgO Reform verspricht durch höhere Wertgrenzen, flexible Fristen und digitale Ansätze einen echten Effizienzsprung für die öffentliche Beschaffung.
FAQ
Welche Wertgrenzen sind bei der geplanten UVgO Reform für Direktaufträge vorgesehen?
Künftig sollen Direktaufträge im Rahmen der UVgO Reform bis zu einem Betrag von 50.000 Euro ohne aufwendiges Verfahren möglich sein.
Was ändert sich beim Nachweis der Eignung für Bieter?
Bieter sollen ihre Eignung für öffentliche Aufträge künftig unkompliziert per Eigenerklärung nachweisen können, was den Aufwand bei der Bewerbung deutlich senkt.
Wann soll die neue UVgO in Kraft treten?
Die Bundesländer überarbeiten den Entwurf bis Jahresende, damit die Neufassung ab dem 30. Juni 2027 flächendeckend in Kraft treten kann.

Quellen:
- Bundeswirtschaftsministerium (Quelle 1)
- Bundeswirtschaftsministerium (Quelle 2)
- Kanzlei abante
- dpa
Bund und Länder arbeiten gemeinsam an einer umfassenden Novelle der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO Reform). Geplant sind unter anderem höhere Wertgrenzen für Direktaufträge bis 50.000 Euro und Verhandlungsvergaben bis 100.000 Euro. Wegfallende Detailfristen, vereinfachte Eigenerklärungen für Bieter sowie die Zukunftsvision eines KI-gestützten „Marktplatz Deutschland“ sollen den Beschaffungsmarkt spürbar entbürokratisieren.
Bund und Länder treiben die Reform der Unterschwellenvergabeordnung gemeinsam voran, um öffentliche Vergabeverfahren deutlich zu beschleunigen. Im Fokus stehen dabei spürbare Freiheiten für öffentliche Auftraggeber und weitreichende Erleichterungen für Unternehmen im Unterschwellenbereich.
Zu den zentralen Entlastungen gehört, dass starre Fristen nicht mehr detailliert vorgeschrieben werden. Zudem sollen Bieter ihre Eignung künftig unkompliziert per einfacher Eigenerklärung nachweisen können.
Höhere Wertgrenzen für mehr Tempo
Als besonders wirksamer Hebel für mehr Schnelligkeit gelten die geplanten Anhebungen der Wertgrenzen. Künftig sollen Direktaufträge bis zu einer Summe von 50.000 Euro zulässig sein.
Darüber hinaus sind Verhandlungsvergaben ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro im Gespräch. Das verkürzt den bürokratischen Vorlauf für eine Ausschreibung massiv.
Digitale Zukunft: Marktplatz Deutschland
Eine umfassende, aber technisch noch im Aufbau befindliche Neuerung ist der sogenannte „Marktplatz Deutschland“. Hierbei handelt es sich um eine vernetzte, KI-gestützte Plattform für alle öffentlichen Vergaben.
Bis zum Jahresende sollen die Bundesländer den aktuellen Entwurf überarbeiten. Ziel ist es, dass das neue Regelwerk ab dem 30. Juni 2027 bundesweit und möglichst ohne länderspezifische Sonderwege angewendet werden kann.
Praxistipp für Unternehmen
Vorbereitung auf die neuen Regeln:
Bereiten Sie standardisierte Eigenerklärungen für Ihre Firmenprofile vor. Da die UVgO Reform künftig auf unkompliziertere Nachweise setzt, können Sie sich so schnell und wettbewerbsfähig an neuen Ausschreibungen beteiligen.
Kurzes Fazit
Die geplante UVgO Reform verspricht durch höhere Wertgrenzen, flexible Fristen und digitale Ansätze einen echten Effizienzsprung für die öffentliche Beschaffung.
FAQ
Welche Wertgrenzen sind bei der geplanten UVgO Reform für Direktaufträge vorgesehen?
Künftig sollen Direktaufträge im Rahmen der UVgO Reform bis zu einem Betrag von 50.000 Euro ohne aufwendiges Verfahren möglich sein.
Was ändert sich beim Nachweis der Eignung für Bieter?
Bieter sollen ihre Eignung für öffentliche Aufträge künftig unkompliziert per Eigenerklärung nachweisen können, was den Aufwand bei der Bewerbung deutlich senkt.
Wann soll die neue UVgO in Kraft treten?
Die Bundesländer überarbeiten den Entwurf bis Jahresende, damit die Neufassung ab dem 30. Juni 2027 flächendeckend in Kraft treten kann.
Quellen:
- Bundeswirtschaftsministerium (Quelle 1)
- Bundeswirtschaftsministerium (Quelle 2)
- Kanzlei abante
- dpa

