Um Lohndumping bei der Vergabe öffentlicher Aufträge stärker einzudämmen, treiben die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz neue oder verschärfte Tariftreuepflichten voran. Während in NRW ein entsprechender Gesetzentwurf für Aufträge ab 50.000 Euro (Bauleistungen ab 100.000 Euro) im parlamentarischen Prozess ist und zum 1. Januar 2027 in Kraft treten könnte, plant Rheinland-Pfalz eine grundlegende Überarbeitung seines bestehenden Landestariftreuegesetzes (LTTG) bis Jahresende.
Die Entwicklungen in den Bundesländern im Überblick
- Nordrhein-Westfalen (NRW): Ein aktueller Gesetzentwurf sieht vor, dass Unternehmen in 15 ausgewählten Branchen (darunter das Baugewerbe oder die Hotellerie) öffentliche Aufträge nur erhalten, wenn sie ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Das Parlament berät im Oktober darüber; das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2027 anvisiert.
- Rheinland-Pfalz: Das bestehende Landestariftreuegesetz (LTTG) soll nach Angaben von Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler an aktuelle wirtschaftliche Rahmenbedingungen angepasst und in seiner Wirksamkeit gestärkt werden. Ein konkreter Entwurf wird noch für das Jahresende erwartet.
Praxistipp für Bieter und öffentliche Auftraggeber
Betroffene Unternehmen in den genannten Branchen sollten frühzeitig prüfen, ob ihre internen Vergütungsstrukturen den kommenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen, um im Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen zu werden.
Kurzes Fazit
Mit den geplanten Reformen in NRW und Rheinland-Pfalz wächst der politische Druck auf Länderebene, faire Arbeits- und Entlohnungsbedingungen als zwingende Voraussetzung für die Vergabe öffentlicher Mittel zu verankern.
FAQ
Welche Pläne verfolgt Nordrhein-Westfalen bezüglich der Tariftreue?
In NRW ist ein Gesetzentwurf im parlamentarischen Prozess, der ab bestimmten Schwellenwerten (50.000 Euro bzw. 100.000 Euro für Bauleistungen) eine Tarifbezahlung in 15 Branchen zur Voraussetzung für öffentliche Aufträge macht.
Wann soll die Neuregelung in NRW in Kraft treten?
Bei planmäßigem Verlauf der parlamentarischen Beratung im Oktober soll das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Was ist in Rheinland-Pfalz geplant?
In Rheinland-Pfalz soll das bestehende Landestariftreuegesetz (LTTG) überarbeitet werden, um es an die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen und die Wirksamkeit zu erhöhen. Ein Entwurf wird bis Jahresende erwartet.
Quellen:


