Teilnahmewettbewerb
In zweistufigen Vergabeverfahren dient der Teilnahmewettbewerb dazu, die Zahl der Bieter zu reduzieren, die anschließend zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Dazu prüft der Auftraggeber die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) der Bewerber im Rahmen einer vorweggenommenen Eignungsprüfung.
Im Teilnahmewettbewerb werden die Bieter als Bewerber bezeichnet.
- vgl. Beschränkte Ausschreibung
- vgl. Nichtoffenes Verfahren
- vgl. Verhandlungsverfahren
- vgl. Teilnahmefrist
- vgl. Teilnahmeantrag
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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