Vergabelexikon
Teilnahmeantrag
Bei zweistufigen Verfahren (u.a. nicht offene Verfahren sowie Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb) müssen interessierte Unternehmen einen Antrag auf Teilnahme innerhalb der vorgegebenen Bewerbungsfrist einreichen.
- vgl. Teilnahmefrist
Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte
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