Vergabelexikon

Teilnahmeantrag

Bei zweistufigen Verfahren (u.a. nicht offene Verfahren sowie Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb) müssen interessierte Unternehmen einen Antrag auf Teilnahme innerhalb der vorgegebenen Bewerbungsfrist einreichen.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Wichtige Begriffe einfach und verständlich erklärt

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In unserem umfangreichen Lexikon haben wir alle wichtigen Begriffe für Sie gesammelt und leicht sowie einfach verständlich erklärt. Mehr als 200 Fachbegriffe stehen ihnen zur Verfügung, die wir fortlaufend um weitere ergänzen. So bleibt keine Frage offen.

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