Doch lieber selber machen? Mit einem Interessenbekundungsverfahren entscheidet die öffentliche Hand, ob sie eine Ausschreibung veröffentlicht oder selber das Projekt verwirklicht.
Eine Verhandlungsvergabe, die die freihändige Vergabe bei Liefer- und Dienstleistungen ersetzt, kann mit und ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden.