Mit dem Zuschlag wird das Vergabeverfahren beendet. Vorher muss der Auftraggeber bei Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte per Vorabinformation den Zuschlag ankündigen.
Bei einer De-Facto-Vergabe wird ein öffentlicher Auftrag ohne vorheriges Vergabeverfahren direkt vergeben. Das ist nicht erlaubt. So können Sie sich wehren.
Unterhalb der EU-Schwellenwerte können sich Bieter gerichtlich wehren, wenn der Auftraggeber gegen Gesetze verstößt. Vorher aber klären, ob Rügepflicht besteht.