Doch lieber selber machen? Mit einem Interessenbekundungsverfahren entscheidet die öffentliche Hand, ob sie eine Ausschreibung veröffentlicht oder selber das Projekt verwirklicht.
Zwecks Markt- und Kostenerkundung zu Ausschreibungsbeginn sollte der öffentliche Auftraggeber andere Vergabestellen und nicht potenzielle Bieterunternehmen anfragen.
Einheitliche Europäische Eigenerklärung: Die EEE ermöglicht Unternehmen ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorläufig nachweisen zu können.
Die Streitlust im öffentlichen Vergabebereich hat unangenehmene Folgen für Bieter und öffentliche Auftraggeber, wie etwa Terminverzögerungen und Stress.