Laut Vergaberecht müssen öffentliche Auftraggeber ihre Aufträge öffentlich ausschreiben, damit jedes geeignete Unternehmen sich bewerben kann. Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit sind das Anliegen. Für Bothur GmbH & Co. KG in Großenhain bei Dresden, das im Bereich Abbruch/Entsorgung, Kran-/Transportarbeiten tätig ist, sind öffentliche Aufträge sehr wichtig, so Stefan Bothur, Leiter Einkauf/Öffentliches Auftragswesen/IT. Besonders interessant sind Auftragsvergaben im Rahmen beschränkter Ausschreibungen, die eher von Kommunen als von Ländern erteilt werden.
Für solche Verfahren sind vorrangig die spezifischen Leistungen der bietenden Firma entscheidend. „Die Aufträge entsprechen eher den speziellen Qualifikationen unserer Firma – sofern der Auftraggeber sich vorab richtig informiert hat“, meint Stefan Bothur. Im Fall der Bothur GmbH & Co. KG gehören dazu Arbeiten im kontaminierten Bereich (BGR 128) und mit fest und schwach gebundenem Asbest (TRGS519) oder der Betrieb einer eigenen DK0-Deponie.
Der Vorteil beschränkter Ausschreibungen: Der Wettbewerb ist geringer, die Zuschlagschance höher, sagt Stefan Bothur. Die überregionalen „Billigheimer“ seien meist nicht dabei – noch. Zunehmend fragten die Auftraggeber aber auch diese an.
Voraussetzungen beschränkte Ausschreibung
Eine beschränkte Ausschreibung unterhalb der europäischen Schwellenwerte ist für Bauleistungen nach einem öffentlichen Teilnahmewettbewerb, der der Vorauswahl geeigneter Bieter dient, nur zulässig, wenn
- die Leistung nur von wenigen Unternehmen auszuführen ist auf Grund ihrer Eigenart, etwa wegen außergewöhnlicher personeller oder technischer Anforderungen wie im Fall von Betoninstandsetzungsarbeiten,
- die Angebotsbearbeitung wegen solch einer Eigenart der Leistung außergewöhnlichen Aufwand verursacht.
Ohne Teilnahmewettbewerb ist eine beschränkte Ausschreibung zulässig, wenn eine öffentliche Ausschreibung
- kein annehmbares Ergebnis brachte,
- für Auftraggeber oder Bewerber einen unverhältnismäßigen Aufwand im Vergleich zum erzielten Nutzen oder Auftragswert verursachen würde,
- aus anderen Gründen wie Dringlichkeit oder Geheimhaltungsnotwendigkeit unzweckmäßig ist.
„Eilbedürftigkeit“ ist regelmäßig kein Grund für eine beschränkte Ausschreibung.
Ausschlaggebend: spezifische Qualifikation
Für ein Bieterunternehmen haben beschränkte Ausschreibungen Vorzüge – sofern es spezifische Qualifikationen vorweisen kann, bringt es Stefan Bothur auf den Punkt. „Wenn aber Auftraggeber bis zu 15 Firmen anfragen, macht es leider nur wieder der Preis.“
Unternehmen können einiges tun, um direkt zur Angebotsabgabe aufgefordert zu werden.
Lesen Sie dazu mehr im zweiten Teil der Serie, der am 20. Mai in unserem Blog erscheint.
Links:
Laut Vergaberecht müssen öffentliche Auftraggeber ihre Aufträge öffentlich ausschreiben, damit jedes geeignete Unternehmen sich bewerben kann. Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit sind das Anliegen. Für Bothur GmbH & Co. KG in Großenhain bei Dresden, das im Bereich Abbruch/Entsorgung, Kran-/Transportarbeiten tätig ist, sind öffentliche Aufträge sehr wichtig, so Stefan Bothur, Leiter Einkauf/Öffentliches Auftragswesen/IT. Besonders interessant sind Auftragsvergaben im Rahmen beschränkter Ausschreibungen, die eher von Kommunen als von Ländern erteilt werden.
Für solche Verfahren sind vorrangig die spezifischen Leistungen der bietenden Firma entscheidend. „Die Aufträge entsprechen eher den speziellen Qualifikationen unserer Firma – sofern der Auftraggeber sich vorab richtig informiert hat“, meint Stefan Bothur. Im Fall der Bothur GmbH & Co. KG gehören dazu Arbeiten im kontaminierten Bereich (BGR 128) und mit fest und schwach gebundenem Asbest (TRGS519) oder der Betrieb einer eigenen DK0-Deponie.
Der Vorteil beschränkter Ausschreibungen: Der Wettbewerb ist geringer, die Zuschlagschance höher, sagt Stefan Bothur. Die überregionalen „Billigheimer“ seien meist nicht dabei – noch. Zunehmend fragten die Auftraggeber aber auch diese an.
Voraussetzungen beschränkte Ausschreibung
Eine beschränkte Ausschreibung unterhalb der europäischen Schwellenwerte ist für Bauleistungen nach einem öffentlichen Teilnahmewettbewerb, der der Vorauswahl geeigneter Bieter dient, nur zulässig, wenn
- die Leistung nur von wenigen Unternehmen auszuführen ist auf Grund ihrer Eigenart, etwa wegen außergewöhnlicher personeller oder technischer Anforderungen wie im Fall von Betoninstandsetzungsarbeiten,
- die Angebotsbearbeitung wegen solch einer Eigenart der Leistung außergewöhnlichen Aufwand verursacht.
Ohne Teilnahmewettbewerb ist eine beschränkte Ausschreibung zulässig, wenn eine öffentliche Ausschreibung
- kein annehmbares Ergebnis brachte,
- für Auftraggeber oder Bewerber einen unverhältnismäßigen Aufwand im Vergleich zum erzielten Nutzen oder Auftragswert verursachen würde,
- aus anderen Gründen wie Dringlichkeit oder Geheimhaltungsnotwendigkeit unzweckmäßig ist.
„Eilbedürftigkeit“ ist regelmäßig kein Grund für eine beschränkte Ausschreibung.
Ausschlaggebend: spezifische Qualifikation
Für ein Bieterunternehmen haben beschränkte Ausschreibungen Vorzüge – sofern es spezifische Qualifikationen vorweisen kann, bringt es Stefan Bothur auf den Punkt. „Wenn aber Auftraggeber bis zu 15 Firmen anfragen, macht es leider nur wieder der Preis.“
Unternehmen können einiges tun, um direkt zur Angebotsabgabe aufgefordert zu werden.
Lesen Sie dazu mehr im zweiten Teil der Serie, der am 20. Mai in unserem Blog erscheint.
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Promotion in Politikwissenschaften. Ressortleiterin (Print, Web) bei der Bayerischen Staatszeitung, u.a. verantwortlich für den Bereich Planen & Bauen, Ausschreibung & Vergabe. Heute freiberufliche Beratungstätigkeit im Bereich Marketing & Kommunikation (online, offline, multimedial), Öffentlichkeitsarbeit & PR, Messe- & Eventmanagement.