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Vergaberecht, Vergabelexikon

Bewerber

In zweistufigen Verfahren erfolgt vor der eigentlichen Angebotsabgabe (Stufe 2) ein vorgezogener Teilnahmewettbewerb (Stufe 1). Er dient der Eignungsprüfung und der Auswahl der Unternehmen, die nachfolgend zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die teilnehmenden Unternehmen werden in dieser Verfahrensstufe noch nicht als Bieter, sondern als Bewerber bezeichnet.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Glossar
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