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Freihändige Vergabe

Die freihändige Vergabe (Bau) oder Verhandlungsvergabe bei Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte sowie das Verhandlungsverfahren (oberhalb der EU-Schwellenwerte) schränken den Wettbewerb massiv ein, bieten aber Auftraggebern aber die Möglichkeit, formlos Unternehmen um eine Angebotsabgabe zu bitten, etwa per E-Mail oder Telefon. Ein weiterer Vorteil ist die höhere Flexibilität seitens des Auftraggebers sowie eine nicht zu unterschätzende Zeitersparnis. Der Auftragswert bei einer freihändigen Vergabe ist jedoch sehr niedrig, so dass es sich hierbei eher um Kleinstaufträge handelt.

Wie auch bei der beschränkten Ausschreibung müssen die Unternehmen bei dieser Verfahrensart dem Auftraggeber bekannt sein, etwa durch vorangegangene Ausschreibungen oder durch eine (etwas aufwändigere) Suche in der Präqualifizierungsdatenbank PQ-Bau oder im Amtlichen Verzeichnis (für Liefer- und Dienstleistungen). Im Vorfeld kann der öffentliche Auftraggeber auch eine Markterkundung oder einen Teilnahmewettbewerb durchführen, dies ist aber nicht zwingend erforderlich.

Vorschriften für die freihändige Vergabe

Auch bei der freihändigen Vergabe gelten, wie bei der beschränkten Ausschreibung, Wertgrenzen, sowohl ober- als auch unterhalb der EU-Schwellenwerte. Zudem muss auch sie die Vergabegrundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und der Gleichbehandlung einhalten. Die Auftragsbedingungen sind jedoch frei verhandelbar und die Verhandlung selbst kann mit allen oder nur einer Auswahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen stattfinden.