Bieter sollten darüber nachdenken, Angebote als Generalunternehmer anzubieten, um großvolumige öffentliche Aufträge unter eigener Regie (aber nicht allein) auszuführen.
Kann die Nutzung von BIM für Ausschreibungen verbindlich vorgegeben werden? Die VOB ist kein Hintergrundsgrund, solange der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt.
Die Veröffentlichung vergebener öffentlicher Aufträge informiert über erfolgreiche Auftragnehmer, die für zukünftige Projekte eventuell noch Nachunternehmen suchen.