© peshkova/Fotolia.com

Chance als Nachunternehmen

Die Plattform für öffentliche Ausschreibungen Vergabe24 veröffentlicht eine hohe Zahl von vergebenen Aufträgen. Informiert wird, gerne auch per automatischer E-Mail, über die Unternehmen, die den Zuschlag für einen Auftrag erhalten haben und diesen ausführen werden. In vielen Fällen geschieht dies mit Hilfe von Nach- oder Subunternehmen: eine Information, die den entsprechenden Veröffentlichungen zu entnehmen ist.

Mit Hilfe dieser Vergabebekanntmachungen erhalten junge Unternehmen den Hinweis, bei welchen Generalunternehmen sie sich als Subunternehmen für zukünftige Aufträge bewerben können.

Bewerben als Nachunternehmen

Wichtig ist dem Architekten und Stadtplaner Dipl.-Ing. Oliver Voitl, Referent Vergabe und Wettbewerb in der Bayerischen Architektenkammer, eine Klarstellung: Niemand könne sich als Subunternehmen für Teilaufgaben der vergebenen Aufträge bewerben. Denn ein Bieter, der ein Angebot abgibt und für die Durchführung des Auftrags Nachunternehmen einbindet, muss nicht nur die Tatsache als solche in seinem Angebot angeben. Vielmehr muss das konkrete Subunternehmen benannt und es muss dessen Eignung exakt für die zugedachte Aufgabe nachgewiesen werden (§ 47 Abs. 2 VgV).

Oliver Voitl: „Dem Zuschlag auf ein Angebot liegen bereits abgeschlossene Vertragsverhandlungen zwischen dem Bieter/Auftragnehmer und den eingebundenen Nachunternehmen zugrunde.“ Dem Angebot werde eine Erklärung des Subunternehmens beigefügt mit der Art der Tätigkeiten, die er sich zu übernehmen verpflichtet, und deren Anteilsverhältnis am Gesamtauftragswert.

Christine Machacek, Geschäftsführerin der SÄBU Holzbau GmbH mit Sitz im Allgäu, die als Generalunternehmen (GU) vor allem für öffentliche Auftraggeber arbeitet, erlebt die Sachlage ein wenig anders. Wenn SÄBU Holzbau sich beispielsweise um ein 3-Mio.-Euro-Projekt bewerbe und drei Wochen für die Angebotserstellung habe, könne das Unternehmen gar nicht mit allen Gewerken, die es als Nachunternehmen einbindet, vor allem für Haustechnik und Ausbau, Vertragsverhandlungen abgeschlossen haben – und vor einem Zuschlag schon gar nicht unterschreiben. Insofern könne SÄBU im Angebot nicht verbindlich zusagen, dass benannte Nachunternehmen, auf deren Kalkulationen vielleicht sogar das Angebot mit aufbaut, die jeweilige Aufgabe auch garantiert übernehmen.

 

Mit guter Vorbereitung öffentliche Aufträge gewinnen

  • Ausschreibungen finden
  • Das richtige strategische Vorgehen bei der Angebotsabgabe
  • Praxistipps zur Angebotserstellung
Hier geht’s zum Ratgeber

Feinschliff nach dem Zuschlag

Zudem werde jedes Projekt erst nach dem Zuschlag im letzten Detail ausgeschrieben, anschließend prüft der GU die erforderlichen Eignungen einschließlich der Referenzen. „Leider sind die wenigsten Unternehmen präqualifiziert, auch nicht die etablierten.“

Insofern hält es Christine Machacek durchaus für eine lohnende Sache, dass sich junge Unternehmen veröffentlichte Aufträge und die erfolgreichen Bieter anschauen. Vielleicht kommt ja das eine oder andere zuvor vorgesehene Nachunternehmen bei der Durchführung gar nicht zum Zug und der Auftragnehmer benötige für die Durchführung eine Alternative. „Natürlich muss uns die Eignung überzeugend dargelegt werden.“

 

Lesen Sie mehr zu den Chancen junger Architekturbüros bei öffentlichen Aufträgen am 16. März 2017.