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Vergaberecht, Vergabelexikon

Eignung

Öffentliche Auftraggeber müssen in einem Vergabeverfahren auch die Eignung der Unternehmen prüfen. Diese Prüfung ist unternehmensbezogen und darf – auch im einstufigen Verfahren – nicht mit der Prüfung des Angebots selbst anhand der Zuschlagskriterien vermischt werden. Die Eignungsprüfung bezieht sich auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit sowie Gesetzestreue und Zuverlässigkeit. Grundlage der Prüfung sind insbesondere die in der Bekanntmachung angegebenen vorzulegenden Nachweise.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Mehr zum Thema Eignung lesen Sie auch im Vergabe24-Blog.

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