Der Eignungsnachweis zeigt, dass der Bieter für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung geeignet ist. Doch was gehört alles zu einem Eignungsnachweis?
Mit Angebotsabgabe bzw. auf Nachforderung müssen alle geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorgelegt werden, ansonsten droht der Ausschluss.
In vielen Bundesländern unterstützen Gesetze und Regelungen die Mittelstandsförderung bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Damit haben auch kleinere Unternehmen eine Chance.
Erfüllt ein Bieter einen fakultativen Ausschlussgrund, kann er vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Entscheidend ist das Ermessen des Auftraggebers.