Der Gesetzgeber gibt Unternehmen die Möglichkeit, Verfehlungen durch Selbstreinigung wieder gutzumachen. Unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich?
Geldwäsche und Subventionsbetrug - Das sind zwei der Gründe, warum Bieter zwingend von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden müssen. Gibt es die Möglichkeit, das zu verhindern?
Erfüllt ein Bieter einen fakultativen Ausschlussgrund, kann er vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Entscheidend ist das Ermessen des Auftraggebers.
Schon allein der Hinweis zum Gerichtsstand auf dem Briefpapier oder ein vom Bieter vorgegebenes Zahlungsziel führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.