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Das neue Lieferkettengesetz: So setzen Sie die Anforderungen effizient um!

Ziel des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ist die Vermeidung von Verstößen gegen Menschen- und Umweltrechte bei der Beschaffung aus Entwicklungs- und Schwellenländern. Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Das Gesetz gilt zunächst ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern, ab 2024 dann für Betriebe ab 1.000 Arbeitnehmer. Ihr Unternehmen kann direkt oder indirekt über Anforderungen bei öffentlichen Ausschreibungen oder großer B2B-Kunden betroffen sein. Entscheidend ist die Frage, wie Sie die Anforderungen des neuen Gesetzes konkret für eine nachhaltige Beschaffung in der betrieblichen Praxis umsetzen.

Erfassen Sie Ihre Lieferkette!

Lieferketten sind komplex. Sie als Bieter kennen meist nur Ihren unmittelbaren Lieferanten. Verschaffen Sie sich über diese Stufe und die wesentlichen Vorstufen einen Überblick. Anschließend können Sie eher einschätzen, ob ein eingekauftes Gut aus einem Risikoland oder einer Risikobranche stammt und ob die Wahrscheinlichkeit besteht, dass menschenrechtliche und ökologische Mindeststandards nicht oder nur teilweise eingehalten werden. Welche Standarts das sind, erfahren Sie in diesem Blogartikel.

Beschaffen Sie Informationen über Risikobranchen und Risikoländer!

Ausreichende, belastbare Informationen über besonders risikoreiche Beschaffungsländer oder Branchen zu besorgen, ist aufwändig. Sie können aber auf wertvolle Informationen zurückgreifen, beispielsweise von Ihrem Branchenverband oder bei diesen Quellen:
• Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte
• Amfori/BSCI-Liste zu Risikoländern
• Korruptions-Index von Transparency International
• CSR-Check der MVO Nederland
• Informationen der International Labour Organization (ILO)

 

Mit Nachhaltigkeit zum Erfolg bei öffentlichen Ausschreibungen

  • Gute Gründe für Nachhaltigkeit
  • Nachhaltige Beschaffung im Vergaberecht
  • Nachhaltigkeitskriterien im Vergabeprozess verschiedener Produktkategorien
  • Strategien und Maßnahmen
Hier geht’s zum Ratgeber

Etablieren Sie eine verantwortliche Beschaffungsstrategie!

Ihre Beschaffungsstrategie sollte deutlich machen: Mit einer nachhaltigen Beschaffung stärken Sie das eigene Unternehmen.

  • Verantwortlichkeiten: Bestimmen Sie einen oder auch mehrere Experten für die Integration von Nachhaltigkeit in die Beschaffung.
  • Ziele: Verankern Sie die nachhaltigen Beschaffungsziele bei allen Mitarbeitern mit Einkaufsverantwortung. Konkret: Legen Sie fest, wie die Beschaffungskriterien Preis, Qualität, Verfügbarkeit sowie ökologische und menschenrechtliche Anforderungen zueinander gewichtet werden.
  • Informationen: Stellen Sie sicher, dass Ziele, Anweisungen und Daten entlang der gesamten Lieferkette zur Verfügung stehen.
  • Anweisungen: Schulen Sie Mitarbeiter, geben Sie klare Anweisungen, um die notwendigen Entwicklungen intern und bei Ihren Lieferanten zu ermöglichen.
  • Überprüfung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Vorgaben intern und bei den Lieferanten eingehalten werden.

Geben Sie für sich und Ihre Lieferanten einen Verhaltenskodex vor!

Dieser Code of Conduct muss von den Lieferanten unterzeichnet und eingehalten werden. Nur so können die von Ihnen definierten sozialen und ökologischen Anforderungen auch als Verpflichtung für die Lieferanten verstanden werden. Beziehen Sie sich dabei auf internationale Normen oder auf Musterformulierungen von Wirtschaftsinitiativen für mehr Umwelt- und Menschenrechte in der Beschaffung.

Setzen Sie auf diese 10 Punkte für eine risikobasierte Maßnahmenplanung, Umsetzung und Kontrolle!

  1. Verpflichtung zur Einhaltung Ihres Code of Conduct (alle Lieferanten)
  2. Selbstbeurteilung durch den Zulieferer und Abfrage von Nachweisen (alle Lieferanten ab geringem Risiko)
  3. Beurteilung des Zulieferers, z. B. durch eigene Mitarbeiter oder durch Vorlage von entsprechenden Zertifikaten (ab mittlerem Risiko)
  4. Schulung der Zulieferer – selbst initiiert oder im Rahmen von Brancheninitiativen (ab mittlerem Risiko)
  5. Beurteilung des Lieferanten vor Ort (bei hohem Risiko)
  6. Regelmäßige Durchführung von externen Audits des Lieferanten, z. B. durch anerkannte Prüfgesellschaften und nach anerkannten Standards (bei hohem Risiko)
  7. Unterstützung des Lieferanten bei der Umsetzung notwendiger Korrekturmaßnahmen (bei hohem Risiko)
  8. Regelmäßige Kontrolle, ob die gesetzten Ziele erreicht werden
  9. Regelmäßiges, mindestens aber jährliches Management-Review
  10. Fortlaufende Dokumentation mit Informationen, die Sie auch für die Angebotserstellung nutzen können

Fazit:

Egal ob Ihr Unternehmen direkt betroffen ist oder aufgrund von Forderungen Ihrer Kunden: Verschaffen Sie sich einen Überblick über die umweltbezogenen und menschenrechtlichen Risiken Ihrer Beschaffung. Setzen Sie die oben beschriebenen Maßnahmen schrittweise um. So vermeiden Sie Reputationsverlust, Bußgelder oder den Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren. Prüfen Sie, ob die Mitwirkung bei branchenbezogenen oder branchenübergreifenden Initiativen für mehr Umwelt- und Menschenrechte in der Beschaffung für Ihr Unternehmen von Vorteil ist. Und bedenken Sie: eine verantwortungsvoll gestaltete Lieferkette ist kein Ergebnis, sondern ein Prozess!