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Nachhaltige Beschaffung funktioniert

Nach § 7 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sind öffentliche Auftraggeber in Berlin dazu verpflichtet, bei der Vergabe von Aufträgen mit einem Volumen von mehr als 10.000 Euro ökologische Kriterien zu berücksichtigen. Zusätzlich muss die Wirtschaftlichkeit der Angebote anhand der Lebenszykluskosten bewertet werden. Um die Vergabestellen bei der Umsetzung des Gesetzes zu unterstützen, wurde vom Berliner Senat ergänzend zu dem Gesetz die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) verabschiedet, die seit Januar 2013 Gültigkeit hat.

Umweltlabel-Nutzung durch Berliner Vergabestellen

Im September 2015 legte das Freiburger Öko-Institut im Auftrag der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eine Evaluierung zur Anwendung dieser Vorschriften durch die rund 2.000 dezentralen Vergabestellen vor. Auf einen Nachweis durch die Vorlage eines Umweltzeichens setzten demzufolge 13 Prozent der befragten Berliner Vergabestellen fast immer (mindestens bei 60 Prozent aller Leistungen), 19 Prozent häufig (bei 30 bis 60 Prozent aller Beschaffungen) und zu 32 Prozent selten (weniger als 30 Prozent der Leistungen).

Genutzt werden Umweltzeichen üblicherweise etwa bei der Beschaffung von automatischen Verkehrsüberwachungskameras, Computer-Hardware, Stahlmobiliar, bei Papier und Printprodukten, Tonern und Tinten, Hygieneartikeln, Wasch- und Reinigungsmitteln, Material für Maler- sowie für Rohbauarbeiten oder Kinderspielgerät aus Holz. 58 Prozent der befragten Beschaffungsstellen halten in den Vertragsbedingungen die Einhaltung von Umweltschutzanforderungen fest, die erst nach der Beauftragung überprüft werden können.

 

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Verweis statt Anforderungsauflistung

Aus Sicht des Freiburger Öko-Instituts bedeutet die nun explizit zulässige Bezugnahme auf Umweltzeichen bei der Festlegung von Umweltanforderungen in der Leistungsbeschreibung, dass künftig „statt einer Auflistung einzelner Umweltschutzanforderungen eines Umweltzeichens in den Leistungsblättern künftig lediglich ein Verweis auf geeignete Umweltzeichen erforderlich ist.“ Die Aktualität sei dann dadurch gegeben, dass die dahinter liegenden Kriterien nicht explizit genannt werden müssen und vom Kennzeichnungssystem selbst aktualisiert werden. „Dadurch wird die praktische Umsetzung der umweltfreundlichen Beschaffung auch für die Berliner Beschaffungsstellen deutlich erleichtert.“

Inwieweit bei öffentlicher Ausschreibung und Vergabe auf Umweltaspekte geachtet wird, lässt sich naheliegender Weise nicht generell beantworten. Nach Beobachtungen des Umweltbundesamtes gibt es einige sehr fortschrittliche Vergabestellen, die sich stark dafür engagieren, die umweltfreundliche Produktalternative zu beschaffen, sagt Dr. Kristin Stechemesser vom UBA.

Lebenszykluskosten und Wirtschaftlichkeit

„Diese Beschafferinnen und Beschaffer beziehen beispielsweise häufig Umweltaspekte und Lebenszykluskosten in die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit ein.“ Andere Vergabestellen stünden erst am Anfang, müssten sich erst über die vergaberechtlichen Möglichkeiten informieren, ebenso was Umweltfreundlichkeit produktbezogen bedeutet, welche Märkte es gibt usf.
Eine Rolle spielt verständlicherweise die Größe der Vergabestelle. Kristin Stechemesser: „Beschafferinnen und Beschaffer, die tagtäglich mit konkreten Produktgruppen befasst sind, können sich viel intensiver mit den Produkten befassen als die auf kommunaler Ebene, für die die Beschaffung bisweilen sogar nur einen Teil ihrer Tätigkeit ausmacht.“

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