Vergaberecht
Bundesgesetze, Landesgesetze und EU-Verordnungen
Bundesgesetze
GWB
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist das zentrale Regelwerk des deutschen Kartell-, Wettbewerbs- und Vergaberechts. Es enthält insbesondere die allgemeinen Grundsätze (wie z.B. das Diskriminierungsverbot), die bei der Auftragsvergabe zu beachten sind.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung
VOB/A
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A, regelt das Vergabeverfahren für Bauleistungen.
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - VOB/A
VOB/B
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B, beinhaltet allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Die VOB/B ist Grundlage nahezu aller öffentlichen Bauverträge und wird häufig auch in der privaten Wirtschaft als Regelwerk verwendet.
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - VOB/B
VOF
Die Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen regelt das Vergabeverfahren für freiberufliche Leistungen wie die der Architekten, Ingenieure und Rechtsanwälte. Sie gilt nur oberhalb der EU-Schwellenwerte.
Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen - VOF
VOL/A
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A, regelt das Vergabeverfahren für Dienst- und Lieferleistungen.
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - VOL/A
VOL/B
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B, enthält allgemeine Vertragsbedingungen für Dienst- und Lieferleistungen. Vielen öffentlichen Aufträgen liegen diese Bedingungen zugrunde.
Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B
VgV
Die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung) enthält grundlegende Bestimmungen über die Verfahrensvorschriften bei der öffentlichen Auftragsvergabe und die Nachprüfungsverfahren. Mit der VgV wurden wichtige EU-Richtlinien umgesetzt.
Landesgesetze
Baden-Württemberg
Bayern
- Korruptionsbekämpfungsrichtlinie
- Vergabe von Bauaufträgen
- Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen
- Vergabe von Aufträgen für freiberufliche Dienstleistungen
- Vergabe im kommunalen Bereich
Berlin
- Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
- Korruptionsregistergesetz
- Ausführungsvorschriften für umweltfreundliche Beschaffungen und Auftragsvergaben
Brandenburg
- VOB/A, VOL/A und VOF - Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
- Brandenburgisches Mittelstandsförderungsgesetz
Bremen
Hamburg
Hessen
- Hessisches Vergabegesetz
- Erlass zur Einführung der VOL und VOB
- Gemeinsamer Runderlass öffentliches Auftragswesen
Mecklenburg-Vorpommern
- Vergabe öffentlicher Aufträge mit geringen Auftragswert
- Anwendung der Neufassungen VOB/A und VOL/A
- Vergabe- und Vertragshandbuch für die Vergabe von Bauleistungen
- Richtlinie für die verstärkte Beteiligung mittelständischer Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
EU-Verordnungen
Rechtsmittelrichtlinie
Die EU-Richtlinie 89/665/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge bestimmt auf europäischer Ebene Grundzüge für vergaberechtliche Rechtsmittel und Nachprüfungsverfahren mit Ausnahme der Sektorenauftraggeber.
Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge
Die EU-RICHTLINIE 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge regelt für Beschaffungen oberhalb der EU-Schwellenwerte, in wieweit öffentliche Auftraggeber die Energie- und Umweltauswirkungen zu beschaffender Straßenfahrzeuge berücksichtigen müssen. Damit soll der Markt für energieeffiziente Straßenfahrzeuge gefördert und der Verkehrssektor seinen Beitrag zur Energiepolitik der EU leisten.
Richtlinie über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen
Die EU-RICHTLINIE 2010/30/EU über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen erweitert die bislang nur für Haushaltsgeräte geltende Kennzeichnungspflicht für den Energieverbrauch auf Produkte, die für kommerzielle und industrielle Zwecke genutzt werden. Sie gilt daher auch für Produkte, die Gegenstand öffentlicher Beschaffungen sind.
Sektorenrechtsmittelrichtlinie
Die EU-Richtlinie 92/13/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor bestimmt auf europäischer Ebene Grundzüge für vergaberechtliche Rechtsmittel und Nachprüfungsverfahren für Sektorenauftraggeber.
Sektorenrichtlinie
Die EU-Richtlinie 2004/17/EG zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste bildet die Grundlage des Vergaberechts auf europäischer Ebene für die sog. Sektorenauftraggeber.
Vergabekoordinierungsrichtlinie
Die EU-Richtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge bildet die Grundlage des Vergaberechts auf europäischer Ebene mit Ausnahme der Sektorenauftraggeber.
Verteidigungsrichtlinie
Die EU-Richtlinie 2009/81/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG legt abweichende Vergabegrundsätze für den Bereich der Beschaffung im Verteidigungssektor fest.
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