Vergabelexikon

Sektorenauftraggeber

Sektorenauftraggeber sind gem. § 100 GWB öffentliche Auftraggeber oder natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der Trinkwasserversorgung, der Energieversorgung (bestehend aus den Bereichen Elektrizitäts-, Gas- und Wärmeversorgung) und des Verkehrs tätig sind, wenn dies im Rahmen monopolähnlicher Strukturen erfolgt, die durch staatlichen Einfluss begründet wurden. Auch sie müssen bei der Auftragsvergabe im Zusammenhang mit ihrer Sektorentätigkeit – wenn auch weniger strenge – vergaberechtliche Bestimmungen beachten. Dadurch sollen auch diese Märkte zunehmend dem Wettbewerb geöffnet werden. Die sie betreffenden Vorschriften sind in der Sektorenverordnung (SektVO) geregelt.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: Menold Bezler Rechtsanwälte

Wichtige Begriffe einfach und verständlich erklärt

Werden Sie zum Experten

In unserem umfangreichen Lexikon haben wir alle wichtigen Begriffe für Sie gesammelt und leicht sowie einfach verständlich erklärt. Mehr als 200 Fachbegriffe stehen ihnen zur Verfügung, die wir fortlaufend um weitere ergänzen. So bleibt keine Frage offen.

Sie haben Fragen?

Kontakt

Wir sind gerne für Sie da. Nutzen Sie einfach dieses Kontaktformular oder rufen Sie und einfach an. Wir sind erreichbar unter 0345 12260131 von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr.