Teilnahmewettbewerb

Teilnahmewettbewerb

In zweistufigen Vergabeverfahren dient der Teilnahmewettbewerb dazu, die Zahl der Bieter zu reduzieren, die anschließend zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Dazu prüft der Auftraggeber die Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue der Bewerber, dies entspricht der Eignungsprüfung im einstufigen Verfahren.

Das Vergaberecht kompetent erklärt von: 

 

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