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Vergaberecht, Vergabelexikon

Eignungskriterien

In einem Wettbewerb um öffentliche Aufträge kann der Auftraggeber Anforderungen oder auch Eignungskriterien festlegen, die ein Bieter bzw. Bewerber erfüllen muss, um den ausgeschriebenen Auftrag überhaupt erfüllen zu können. Hierbei unterscheidet man in drei verschiedene Bereiche:

  • Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: z.B. Nachweise einer geforderten qualifizierten (Meisterbrief, bestimmter Studienabschluss) Eintragung in das Handelsregister
  • wirtschaftliche und finanzielle Leistungfähigkeit: Mindestjahresumsatz, Information über Bilanzen, Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung
  • technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Vorhandensein technischen Know-hows und technischer Mittel, Referenzen als Nachweis der Erfahrung

Die Eignungskriterien dürfen jedoch nicht noch einmal bei den Zuschlagskriterien berücksichtigt werden.

Glossar
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