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Deutschlandflagge neben gestapelten Euromünzen als Symbol für das Bundes-Tariftreuegesetz und tarifliche Arbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen des Bundes
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Bundes-Tariftreuegesetz beschlossen

Der Bundestag hat das erste Bundes-Tariftreuegesetz verabschiedet, um Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen zu verhindern. Unternehmen, die Aufträge oder Konzessionen des Bundes ausführen möchten, müssen ihren Beschäftigten künftig tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren. Diese Regelung greift ab einem Auftragswert von 50.000 Euro. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa für Lieferaufträge und die Bundeswehr.

Ziel des Gesetzes: Faire Löhne statt Lohndumping

Mit dem neuen Tariftreuegesetz will der Bund sicherstellen, dass Steuergelder nicht an sogenannte “Billiganbieter” fließen. Die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen des Bundes ist künftig direkt an die Einhaltung von Tarifverträgen gekoppelt.

Die wichtigste Schwelle: Das Gesetz gilt grundsätzlich für alle Aufträge ab einem Wert von 50.000 Euro.

Welche Ausnahmen gelten beim Bundes-Tariftreuegesetz?

Im Gesetzgebungsprozess, insbesondere durch die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales, wurden noch signifikante Änderungen am Text vorgenommen. Folgende Bereiche sind von der Tariftreuepflicht ausgenommen:

  • Lieferaufträge: Reine Material- und Warenlieferungen fallen nicht unter das Gesetz. Laut Pascal Meiser (Bundestagsabgeordneter, Die Linke) wird allein dadurch etwa ein Drittel des gesamten Auftragsvolumens des Bundes von der Regelung ausgeschlossen.
  • Aufträge der Bundeswehr: Auch im Verteidigungssektor greifen bestimmte Ausnahmeregelungen.

Reaktionen aus Wirtschaft und Gewerkschaften

Das Gesetz stößt auf ein geteiltes Echo und polarisiert die Sozialpartner:

  • Zustimmung der Gewerkschaften: Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt den Beschluss ausdrücklich. Er wertet das Gesetz als wichtigen Schritt, um zu verhindern, dass Steuergeld an Unternehmen geht, die sich durch niedrige Löhne einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
  • Kritik der Wirtschaft: Wirtschaftsverbände wie die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) üben scharfe Kritik. Sie sehen das Gesetz als unvereinbar mit der Tarifautonomie an und warnen vor “nicht hinnehmbaren bürokratischen Hürden” für Unternehmen.


Quellen:

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