Die Verordnung 2024/3110 legt harmonisierte Regeln für Handel und Nutzung von Bauprodukten fest. Angeglichen wird etwa, wie die Leistung von Bauprodukten in Bezug auf Umweltschutz und Sicherheit angegeben wird. Das soll dazu beitragen, dass Produkte weniger Auswirkungen auf die Umwelt sowie die Gesundheit und Sicherheit der Menschen haben.
Ein digitaler Produktpass mit transparenten Informationen hilft zukünftig dabei. Er stellt sicher, dass die Akteure entlang der Wertschöpfungskette auf für sie relevante Daten umstandslos zugreifen können. Behörden werde damit die Überprüfung erleichtert, die Rückverfolgbarkeit verbessert. Auch enthielten die Pässe laut Staatsanzeiger Leistungs- und Konformitätserklärungen, mit denen der CO2-Fußabdruck eines Gebäudes errechnet werden kann.
Die neuen EU-Mindestanforderungen müssen oberhalb der Schwellenwerte angewendet werden, sofern Aufträge eine Mindestleistung bei der ökologischen Nachhaltigkeit von Bauprodukten einfordern. Anerkannte Gütezeichen können als Nachweis genutzt werden.
Quellen:

