Der Spagat, Chancen künstlicher Intelligenz zu nutzen, ohne sich von Algorithmen auf der Nase herumtanzen zu lassen, soll durch den EU-AI-Act und ein deutsches Gesetz zur Umsetzung geschafft werden. Die EU-Verordnung 2024/1689 stelle Behörden und ihre Lieferanten vor große Herausforderungen, schreibt Ad Hoc News. Ab dem 2. August 2026 würden strenge Regeln in kritischen Bereichen wie Infrastruktur, Personalwesen oder Justiz gelten.
Dann müssten öffentliche Auftraggeber bei angebotenen Systemen Fragen des Risikomanagements, der Datenqualität und Cybersicherheit prüfen. Umgekehrt könnten hier aber die Bieter auch zeigen, wie gut sie aufgestellt seien.
Deutschland will zur Umsetzung der Verordnung bei der Bundesnetzagentur ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum einrichten. Die Expertise dort soll von den Behörden genutzt werden können. Der Gesetzentwurf, der auch Vorschriften zur Innovationsförderung enthält, ist am 11. Februar vom Kabinett beschlossen worden und geht nun den Weg durchs Parlament.
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