Das Land Schleswig-Holstein plant eine umfassende Änderung seiner Vergabeverordnung zum zweiten Quartal 2026. Ziel ist es, die öffentliche Vergabe durch deutlich höhere Schwellenwerte für Direktvergaben und die Einführung flexiblerer Verfahrensarten zu beschleunigen. Damit sollen sowohl die Verwaltung entlastet als auch der Zugang für den Mittelstand erleichtert werden.
Neue Wertgrenzen für Direktaufträge
Die geplanten Änderungen sehen vor, die Grenzen für eine Direktvergabe massiv anzuheben. Damit können Aufträge ohne langwieriges Verfahren vergeben werden:
- Liefer- und Dienstleistungen: Bis zu einem Auftragswert von 50.000 Euro.
- Bauleistungen: Bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro.
Zusätzlich soll die Verhandlungsvergabe (mit Teilnahmewettbewerb) als stets zulässige Verfahrensart etabliert werden, um den Wettbewerb zu fördern und gleichzeitig die Flexibilität der Vergabestellen zu erhöhen.
Diskussion um die Losvergabe
Ein zentraler Punkt der Reform ist die Lockerung der Regeln beim Losverzicht. Während die Losvergabe (Aufteilung von Aufträgen in kleinere Einheiten) grundsätzlich erhalten bleibt, soll die rechtliche Möglichkeit geschaffen werden, in begründeten Fällen darauf zu verzichten. Bisher war dies in Schleswig-Holstein faktisch kaum umsetzbar. Wirtschaftsvertreter beobachten diese Entwicklung teils kritisch, da die Aufteilung in Lose traditionell den Mittelstand schützt.
Zeitplan der Reform
Das Wirtschaftsministerium hat die Anhörung bereits im Februar 2026 gestartet und wertet aktuell die Rückmeldungen aus. Die neue Verordnung soll voraussichtlich im Laufe des zweiten Quartals 2026 in Kraft treten.
Häufige Fragen
Wann tritt die neue Vergabeverordnung in Schleswig-Holstein in Kraft? Die neue Verordnung soll planmäßig im zweiten Quartal 2026 in Kraft treten, nachdem die aktuelle Auswertung der Anhörung abgeschlossen ist.
Wie hoch sind die neuen Schwellenwerte für Direktvergaben in SH? Geplant sind Wertgrenzen von bis zu 50.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen sowie bis zu 100.000 Euro für Bauleistungen.
Bleibt die Losvergabe in Schleswig-Holstein bestehen? Ja, der Grundsatz der Losaufteilung bleibt erhalten. Die Reform erleichtert lediglich die rechtlichen Bedingungen, unter denen ein Losverzicht in Ausnahmefällen möglich ist.
Quellen:
- Wirtschaftsministerium auf dpa-Anfrage
- Newsletter „Auftragswesen aktuell“ 2/2026 der Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein

