Digitale Vergabeprozesse und Gesetzgebung als Symbol für das Vergabebeschleunigungsgesetz und neue Regelungen für öffentliche Aufträge
News

Vergabebeschleunigungsgesetz passiert das Parlament

Der Deutsche Bundestag hat das Vergabebeschleunigungsgesetz verabschiedet, um öffentliche Beschaffungsprozesse auf Bundesebene massiv zu vereinfachen. Kern der Reform ist die Anhebung der Grenze für Direktaufträge auf 50.000 Euro. Das Gesetz soll voraussichtlich zum 1. Juli 2026 in Kraft treten, sofern der Bundesrat der Vorlage zustimmt. Neben höheren Wertgrenzen stehen der Bürokratieabbau und die gezielte Förderung von KMU sowie Start-ups im Fokus.

Höhere Wertgrenzen und weniger Bürokratie

Die Neuregelung entlastet Beschaffer und Unternehmen durch reduzierte Nachweis- und Dokumentationspflichten:

  • Direktaufträge: Bundesbehörden können künftig bis zu einem Auftragswert von 50.000 Euro direkt einkaufen.
  • Wettbewerbsregister: Die obligatorische Abfragepflicht für das Wettbewerbsregister greift erst ab der neuen 50.000-Euro-Schwelle.
  • Vergabestatistik: Auch die Meldepflichten an die Statistik werden auf diese Wertgrenze synchronisiert.

Stärkung des Mittelstands und Innovationen

Der Wirtschaftsausschuss hat kurz vor der Verabschiedung noch entscheidende Anpassungen vorgenommen, um den Mittelstand (KMU) zu schützen:

  • Unteraufträge: Bei Gesamtvergaben können Auftraggeber nun vorschreiben, dass Hauptauftragnehmer die Interessen kleinerer Unternehmen bei der Untervergabe besonders berücksichtigen müssen.
  • Innovative Unternehmen: Für junge und innovative Firmen (Start-ups) werden die Hürden für die Teilnahme an Ausschreibungen gesenkt, um frische Lösungen schneller in die Verwaltung zu bringen.

FAQ

Wann tritt das neue Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft?
Das Inkrafttreten des Gesetzes wird für den 1. Juli 2026 angestrebt, nach der noch ausstehenden Zustimmung des Bundesrates.

Wie hoch ist die neue Grenze für Direktaufträge beim Bund?
Mit dem neuen Gesetz steigt die Wertgrenze für Direktaufträge durch Bundesbeschaffer auf 50.000 Euro.

Wie fördert das Vergabebeschleunigungsgesetz kleine und mittlere Unternehmen (KMU)?
Das Gesetz ermöglicht es Auftraggebern, bei Gesamtvergaben den Schutz von KMU-Interessen bei der Untervergabe einzufordern und erleichtert innovativen Jungunternehmen den Marktzugang.

Quellen:

Wissen

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren

27.08.2026 | News

EU-Vergabeverordnung: Plant Brüssel die Reform durch Verordnung?

Verordnung statt Richtlinien: Mit dem EU-Public-Procurement-Act plant Brüssel eine grundlegende Reform des Vergaberechts mit starker Lenkungswirkung.
Mehr erfahren
26.08.2026 | News

Nationaler Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen für die EU

Wie in der EU-Mindestlohn-Richtlinie gefordert, hat Deutschland jetzt einen „Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen“ verabschiedet. Er beinhaltet Maßnahmen, die teils schon in Kraft sind.
Mehr erfahren
20.08.2026 | News

Neue Formulare nach Änderung des Berliner Vergabegesetzes

Das novellierte Berliner Vergabegesetz zieht wichtige Formularänderungen nach sich. Erfahren Sie alles zu den neuen Formularen Wirt-214.1, Wirt-214.2 und Co.
Mehr erfahren
20.08.2026 | News

Kritik aus der Wirtschaft an immer höheren Wertgrenzen

Weniger Bürokratie durch höhere Wertgrenzen? Wirtschaftsverbände wie DIHK, BDI und ZDB warnen vor Wettbewerbsverlusten und fehlender Transparenz bei Direktaufträgen.
Mehr erfahren
18.08.2026 | News

Ausschreibungen & Start-ups: Warum Kriterien entscheidend sind

Ob junge, innovative Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen zum Zuge kommen, hängt entscheidend davon ab, wie die Ausschreibung ausgestaltet ist. Das ergab eine neue Untersuchung des ZEW.
Mehr erfahren
17.08.2026 | News

Preisprüfstatistik 2025: Hohe Rechnungskürzungen bei öffentlichen Aufträgen

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind wichtige Grundsätze in öffentlichen Vergabeverfahren. Dennoch kam es bei mehr als 25 Prozent der geprüften Fälle 2025 zu Rechnungskürzungen und Rückforderungen.
Mehr erfahren
28.07.2026 | News

Berliner Vergabegesetz: Höhere Wertgrenzen und strengere Tariftreuepflicht

Höhere Schwellenwerte, aber auch eine strengere Tariftreuepflicht – das sind die Kernpunkte des neuen Vergabegesetzes in Berlin. Die IHK des Landes kritisiert die neuen Vorschriften in Teilen.
Mehr erfahren
28.07.2026 | News

Chancen und Risiken für Planer im neuen Vergabebeschleunigungsgesetz

Die Bundesarchitektenkammer hat sich mit den Auswirkungen des Vergabebeschleunigungsgesetzes auf Planungsleistungen befasst – und sieht sowohl Chancen als auch Risiken für die Branche.
Mehr erfahren
28.07.2026 | News

UBA-Leitfaden: Wege zur umweltfreundlichen Beschaffung von IT

Computer, Tastaturen oder Mäuse gehören zu jedem Büro-Arbeitsplatz auch in den öffentlichen Verwaltungen. Ein Leitfaden des Umweltbundesamtes hilft bei der umweltfreundlichen Beschaffung dieser Geräte.
Mehr erfahren
28.07.2026 | News

Entwurf für UVgO-Reform liegt vor

Die Novelle der Unterschwellenvergabeordnung ist eingebettet in andere Veränderungen zur Beschleunigung von Vergabeverfahren. Der Entwurf zeigt: Einiges dürfte tatsächlich einfacher werden.
Mehr erfahren
Zum Wissensbereich