Digitale Vergabeprozesse und Gesetzgebung als Symbol für das Vergabebeschleunigungsgesetz und neue Regelungen für öffentliche Aufträge
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Vergabebeschleunigungsgesetz passiert das Parlament

Der Deutsche Bundestag hat das Vergabebeschleunigungsgesetz verabschiedet, um öffentliche Beschaffungsprozesse auf Bundesebene massiv zu vereinfachen. Kern der Reform ist die Anhebung der Grenze für Direktaufträge auf 50.000 Euro. Das Gesetz soll voraussichtlich zum 1. Juli 2026 in Kraft treten, sofern der Bundesrat der Vorlage zustimmt. Neben höheren Wertgrenzen stehen der Bürokratieabbau und die gezielte Förderung von KMU sowie Start-ups im Fokus.

Höhere Wertgrenzen und weniger Bürokratie

Die Neuregelung entlastet Beschaffer und Unternehmen durch reduzierte Nachweis- und Dokumentationspflichten:

  • Direktaufträge: Bundesbehörden können künftig bis zu einem Auftragswert von 50.000 Euro direkt einkaufen.
  • Wettbewerbsregister: Die obligatorische Abfragepflicht für das Wettbewerbsregister greift erst ab der neuen 50.000-Euro-Schwelle.
  • Vergabestatistik: Auch die Meldepflichten an die Statistik werden auf diese Wertgrenze synchronisiert.

Stärkung des Mittelstands und Innovationen

Der Wirtschaftsausschuss hat kurz vor der Verabschiedung noch entscheidende Anpassungen vorgenommen, um den Mittelstand (KMU) zu schützen:

  • Unteraufträge: Bei Gesamtvergaben können Auftraggeber nun vorschreiben, dass Hauptauftragnehmer die Interessen kleinerer Unternehmen bei der Untervergabe besonders berücksichtigen müssen.
  • Innovative Unternehmen: Für junge und innovative Firmen (Start-ups) werden die Hürden für die Teilnahme an Ausschreibungen gesenkt, um frische Lösungen schneller in die Verwaltung zu bringen.

FAQ

Wann tritt das neue Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft?
Das Inkrafttreten des Gesetzes wird für den 1. Juli 2026 angestrebt, nach der noch ausstehenden Zustimmung des Bundesrates.

Wie hoch ist die neue Grenze für Direktaufträge beim Bund?
Mit dem neuen Gesetz steigt die Wertgrenze für Direktaufträge durch Bundesbeschaffer auf 50.000 Euro.

Wie fördert das Vergabebeschleunigungsgesetz kleine und mittlere Unternehmen (KMU)?
Das Gesetz ermöglicht es Auftraggebern, bei Gesamtvergaben den Schutz von KMU-Interessen bei der Untervergabe einzufordern und erleichtert innovativen Jungunternehmen den Marktzugang.

Quellen:

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