Die Bremische Bürgerschaft hat im März 2026 einen Dringlichkeitsantrag der Regierungsfraktionen (SPD, Linke, Grüne) beschlossen, um die öffentliche Vergabe massiv zu entbürokratisieren. Zentrales Ziel ist die Anhebung der Wertgrenzen für Direktvergaben auf bis zu 500.000 Euro. Der Senat ist nun aufgefordert, bis September 2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen, damit die Neuregelung noch deutlich vor Ende des Jahres 2026 in Kraft treten kann.
Geplante Wertgrenzen für die Beschleunigung
Um Beschaffungsprozesse zu vereinfachen, sollen Aufträge künftig ohne förmliches Verfahren direkt vergeben werden können:
- Bauleistungen: Anhebung der Wertgrenze auf 500.000 Euro.
- Liefer- und Dienstleistungen: Anhebung der Wertgrenze auf 100.000 Euro.
Für Verfahren, die über diesen Grenzen, aber unterhalb der EU-Schwellenwerte liegen, sieht der Antrag vor, diese künftig „weitestgehend formfrei“ auszugestalten.
Sicherung des Wettbewerbs durch Bieterrotation
Trotz der vereinfachten Direktvergaben soll kein Unternehmen bevorzugt werden. Eine verpflichtende Bieterrotation wird sicherstellen, dass Vergabestellen regelmäßig unterschiedliche Unternehmen ansprechen müssen. Damit bleibt der Marktzugang für verschiedene Anbieter gewahrt.
Befristung und zeitlicher Rahmen
Die Neuregelung ist als befristete Maßnahme bis Ende 2030 geplant. Nach dieser Phase soll evaluiert werden, ob die Entbürokratisierung die gewünschten Effekte erzielt hat. Das Wirtschaftsressort strebt eine Umsetzung noch im laufenden Jahr 2026 an.
FAQ
Was ändert sich bei der Direktvergabe in Bremen ab 2026?
Geplant ist eine deutliche Erhöhung der Wertgrenzen: Bauleistungen können künftig bis 500.000 Euro und Liefer- sowie Dienstleistungen bis 100.000 Euro direkt vergeben werden.
Wann tritt das neue Vergabegesetz in Bremen in Kraft?
Nach dem Beschluss des Dringlichkeitsantrags im März 2026 wird eine Umsetzung der Gesetzesänderung noch deutlich vor Jahresende 2026 angestrebt.
Wie wird Korruption bei den hohen Direktvergabe-Grenzen in Bremen verhindert?
Durch eine verbindliche Regelung zur Bieterrotation wird sichergestellt, dass trotz vereinfachter Verfahren immer wieder unterschiedliche Unternehmen beauftragt werden.
Quellen:

