Mit der EU-Ökodesign-Verordnung zu mehr Nachhaltigkeit
Mit der neuen Ökodesign-Verordnung der EU sollen nachhaltige Produkte zur Selbstverständlichkeit im EU-Binnenmarkt werden. Auch die öffentlichen Haushalte werden verpflichtet, nachhaltiger beschaffen.
Aufbauend auf der Ökodesign-Richtlinie von 2009, durch die EU-Haushalte laut EU-Kommission im Durchschnitt mehr als 200.000 Euro pro Jahr durch Energieeffizienzmaßnahmen einsparen konnten, soll nun die Ökodesign-Verordnung vom 18. Juli 2024 den Vorrang nachhaltiger Produkte weiter ausbauen. Es geht bei dieser Rahmengesetzgebung etwa darum, Energie und Ressourcen effizienter zu nutzen oder für eine bessere Reparierbarkeit und besseres Recycling von Dingen zu sorgen. Auch öffentliche Haushalte stehen in der Pflicht.
Für die Umsetzung der Verordnung wird die EU nun einen Arbeitsplan entwickeln. Was öffentliche Aufträge angeht, können die Mindestanforderungen zum Beispiel in Form von verbindlichen technischen Spezifikationen, Zuschlagskriterien, Auftragsausführungsklauseln oder Zielen festgelegt werden.
Zukünftig soll ein „digitaler Produktpass“, also ein Etikett auf dem Produkt, Verbrauchern und Unternehmen helfen, nachhaltigere Einkaufsentscheidungen zu treffen. Die Behörden bekommen dadurch Unterstützung bei der Durchsetzung der rechtlichen Anforderungen.
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