Gesetze und Verordnungen
Mindestlohngesetz (MiLoG)
Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) ist Teil des Tarifautonomiestärkungsgesetzes. Seit dem 1. Januar 2015 gilt somit ein flächendeckender Mindestlohn in ganz Deutschland. Branchenmindestlöhne können jedoch weiterhin gelten, sofern sie über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.
§ 19 MiLoG regelt den Ausschluss von Bewerberinnen und Bewerbern von der Vergabe öffentlicher Aufträge.
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