Gesetze und Verordnungen
EU-Richtlinie über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen
Die EU-Richtlinie 2010/30/EU über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen erweitert die bislang nur für Haushaltsgeräte geltende Kennzeichnungspflicht für den Energieverbrauch auf Produkte, die für kommerzielle und industrielle Zwecke genutzt werden. Sie gilt daher auch für Produkte, die Gegenstand öffentlicher Beschaffungen sind.
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